preparatory:AB 33020
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Wir haben bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe b zwei verschiedene Differenzen, die wir getrennt behandeln müssen. Zum Ersten geht es um die Höhe des Kinderabzuges und zum Zweiten um die Frage, ob der Abzug für Kinder in Ausbildung erhöht werden soll oder nicht.
Zur ersten Differenz: Der Bundesrat hat ursprünglich beantragt, 8200 Franken abzuziehen. Heute sind es 5100 Franken. Der Nationalrat ist auf 10 000 Franken gegangen. Wir haben uns in der ersten Runde für 8400 Franken entschieden, und der Nationalrat hat festgehalten. In der zweijährigen Veranlagung ist der Abzug, wie gesagt, 8400 Franken, im einjährigen Veranlagungssystem beträgt er 9300 Franken. Von 5100 Franken auf 8400 Franken bzw. von 5600 Franken auf 9300 Franken ist eine erkleckliche Steigerung - eine Steigerung um mehr als 60 Prozent.
Die Kosten der allgemeinen Erhöhung des Kinderabzuges betragen etwa 110 Millionen Franken, von denen rund ein Drittel zulasten der Kantone geht. Nachdem wir soeben den Abzug für die nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten erhöht haben, sind wir der Auffassung, dass wir hier an unseren Beschlüssen festhalten und nicht mit der Minderheit dem Nationalrat zustimmen sollten.
Vonseiten der Minderheit wurde argumentiert, man müsse Familien mit Kindern im Mittelstand mit Einkommen von 70 000 bis 100 000 Franken entlasten. Ich möchte Ihnen ganz kurz die Zahlen geben, die für ein Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern gelten. Bei 80 000 Franken Bruttoeinkommen bezahlt ein solches Ehepaar nach dem Nationalrat 0 Franken, nach dem Ständerat 0 Franken. Bei 90 000 Franken bezahlt ein solches Ehepaar beim Nationalrat immer noch 0 Franken und nach unserer Version 51 Franken - bei 90 000 Franken Einkommen! Bei 100 000 Franken bezahlt ein Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern nach dem Nationalrat 92 Franken, nach dem Ständerat 131 Franken. Wir sind der Auffassung, dass diese geringen Beträge bei dieser Grössenordnung der Einkommen durchaus zumutbar wären. Die Zahl derjenigen, die keine Bundessteuern mehr bezahlen, sollten wir nicht zu stark erhöhen, weil es doch darum geht - auch wenn man nur einen kleinen Steuerbetrag bezahlen muss -, dass man sich dessen gewahr werden muss, dass eben auch noch ein Staat vorhanden ist, der Leistungen erbringt.
Auf der anderen Seite ist die Mehrheit der Auffassung, dass ein weiterer Steuerausfall in der Grössenordnung von 110 Millionen Franken im Moment nicht verkraftbar wäre, weil der grösste Teil dieses Ausfalles Einkommen zugute käme, die über 100 000 Franken liegen. Dort ist eine zusätzliche Entlastung nicht unbedingt nötig. In dieser Abwägung zwischen den Bedürfnissen des Staates auf der einen Seite und einer weiteren Entlastung von Ehepaaren mit Kindern mit höheren Einkommen auf der anderen Seite sind wir der Auffassung, dass der Antrag der Mehrheit bzw. Ihr früherer Beschluss eine sehr gute Mittellösung wäre.
Ich bitte Sie, an Ihrem Entscheid festzuhalten.