Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-11
Wortprotokoll
Die Anforderungen für die Wahl in den Verwaltungsrat der SRG finden sich im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). In Artikel 33 Absatz 1 ist festgehalten, dass der Bundesrat bis zu einen Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmen kann. Als Voraussetzung für das Amt als SRG-Verwaltungsrat verlangt das RTVG, dass die Mitglieder in keinem vertraglichen Verhältnis zur SRG oder zu SRG-Tochtergesellschaften stehen und nicht weisungsgebunden sind. Das UVEK hat die neue Bundesvertretung im Verwaltungsrat der SRG in einem Berufungsverfahren nominiert. Für das UVEK war wichtig, dass die Person einen breiten Erfahrungsschatz mitbringt, sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft. Mit der Besetzung durch Prof. Dr. iur. Hans-Ueli Vogt erachtet der Bundesrat die Anforderungen als erfüllt.