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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-17

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Bei dieser Diskussion habe ich mich einen Moment lang gefragt, ob ich als Kommissionspräsident nicht ganz begriffen habe, was die Kommission bzw. der Nationalrat beschlossen haben. Das war anlässlich des Votums von Herrn David, ich werde noch darauf zurückkommen.

Ganz kurz zu Herrn Stähelin: Sollte der Rat beschliessen, den Systemwechsel zu vollziehen, müsste ich aus Ihrem Votum ableiten, dass ich als Kommissionspräsident eigentlich den Antrag auf Rückweisung an die Kommission und Neuberatung stellen müsste, weil Sie gesagt haben, dass es nicht unbedingt die Version des Nationalrates sein müsse. Dann müsste die Vorlage in die Kommission zurück, weil wir eine Mittelposition natürlich nicht beraten haben.

Herr David hat gesagt, es gehe noch um einige Details, wenn der Systemwechsel einmal beschlossen sei. Beim System der Mehrheit, das wir in der ersten Runde beschlossen haben, träte die Belastung schon 2006 ein (effektiv 2007), beim System der Minderheit - mit Systemwechsel - 2008 (effektiv 2009). Diese Frage ist noch offen. Jedermann kann den Antrag auf 2007 oder auf 2008 stellen, auch im System der Mehrheit.

Nun aber zu zwei Aussagen von Herrn David, die ich so nicht stehen lassen kann: Herr David hat erstens gesagt, die heutige Lage privilegiere diejenigen, die Schulden machen. Bei einem Systemwechsel können inskünftig Leute Schulden machen, die neben dem Eigenheim noch Vermögenswerte haben. Das habe ich vorhin darzulegen versucht. Diese Leute könnten die Schuldzinsen vollständig abziehen, wenn sie das Eigenheim unbelastet lassen. Der kleine Mann oder die kleine Frau, die nur eine Eigentumswohnung oder [PAGE 248] ein Eigenheim haben, verlören den Schuldzinsenabzug nach zehn Jahren. Wenn das die Lösung ist, die wir wollen, dann muss man das auf den Tisch legen! Der Systemwechsel führt unter diesem Blickpunkt zu einer Privilegierung derjenigen Leute, die zusätzliche Vermögenswerte haben, die sie belehnen können. Ihnen steht der Schuldzinsenabzug auch nach Ablauf der zehn Jahre zu, den anderen, die das Eigenheim belasten müssen, nicht mehr.

Zweitens: Herr David hat das Beispiel vom Eigenheim für junge Familien aufgegriffen und gesagt, man würde den Eigenheimbau für junge Familien fördern. Das Gegenteil ist der Fall. Sie haben zehn Jahre lang die Möglichkeit - es gibt keinen Eigenmietwert, Herr David, auf dem die Schuldzinsen aufgestockt werden könnten -, die Schuldzinsen begrenzt abzuziehen, nachher ist fertig; in den letzten fünf Jahren erfolgt der Abzug degressiv.

Wenn Sie als Beispiel ein junges Paar nehmen, das für 700 000 Franken ein Eigenheim baut oder kauft und dieses mit 400 000 Franken belehnt, weil es 300 000 Franken zinslos von den Eltern bekommt, dann haben Sie selbst bei einem Hypothekarzins von 3 Prozent 12 000 Franken Schuldzinsen. Wenn diese junge Familie noch zwei oder lieber vier Kinder hat, dann können Sie sich vorstellen, dass sie selbst dann, wenn der Ernährer oder die Ernährerin dieser Familie gut verdient, während der Zeit, in der die Kinder heranwachsen und in Ausbildung stehen, keine grossen Rückzahlungen auf die Hypothek leisten kann. Ihnen steht der Schuldzinsenabzug nach zehn Jahren nicht mehr zu. Ist es das, was wir vorher mit der Familienbesteuerung gewollt haben? Ich meine: nein.

Wenn dieser Systemwechsel so vorgenommen wird, dann schleckt es keine Geiss weg, dass wir eine Umverteilung der Lasten vornehmen - von denjenigen, die ein Eigenheim erwerben und die Hypothek nicht innerhalb von zehn Jahren abbauen können, zu denjenigen, die das Eigenheim abbezahlt haben. Wir privilegieren zudem diejenigen, die zusätzliche Vermögenswerte haben, die sie belehnen können. Das sind zwei ganz wesentliche Punkte, die den Systemwechsel nicht so positiv erscheinen lassen, wie er immer dargestellt wird. Er vermag insbesondere die Nachteile des heutigen Systems nicht vollständig aufzuwiegen. Natürlich wird das heutige System auch missbraucht; aber auch im neuen System können Leute, die es sich leisten können, genau gleich vorgehen, wie es Herr David dargelegt hat.

Ich bitte Sie, bei Ihren Darlegungen auch diese Überlegung mit einzubeziehen. Wir kommen nicht darum herum festzustellen, dass der Systemwechsel mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Wenn wir den Systemwechsel zu den Bedingungen des Nationalrates machen, dann haben wir eine teilweise Abfederung während zehn Jahren: fünf Jahre lang 10 000 Franken bei Ehepaaren und 5000 Franken bei Alleinstehenden, dann jedes Jahr 20 Prozent weniger. Nach zehn Jahren ist der Abzug null. Ich glaube nicht, dass dies das Familienförderungsmodell ist, das wir mit der Familienbesteuerung jetzt einzuführen versucht haben.

Solange wir für diese wichtigen Punkte keine bessere Lösung haben, bitte ich Sie, beim heutigen System zu bleiben, mit all seinen Nachteilen.