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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-11

Wortprotokoll

Ich gehe kurz durch die Positionen durch und bitte Sie, durchgehend beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Zunächst zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hier hat der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel eine Priorisierung vorgenommen, um die pendenten Zulassungsgesuche rasch abzubauen. Gesuche für risikoärmere Pflanzenschutzmittel, die aus Organismen oder pflanzlichen und tierischen Substanzen bestehen, werden vom BLV prioritär behandelt.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft, zur Position "Funktionsaufwand (Globalbudget)": Hier besteht kein Spielraum für Aufstockungen. Im Bundesamt für Landwirtschaft werden aktuell bereits 2,6 Millionen Franken beim Personalaufwand für die Erfüllung dieser Aufgabe eingesetzt. In den Sach- und Betriebsausgaben des BLW stehen zudem aktuell 2 Millionen Franken zur Verfügung, die für die Erfüllung des Anliegens eingesetzt werden können.

Zum Bundesamt für Energie, zur Position "Programme Energie Schweiz": Energie Schweiz ist das Programm des Bundes zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie mit freiwilligen Massnahmen. Freiwillige Massnahmen sind effektiv und effizient, da sie mit individuellen Projekten auf konkrete Bedürfnisse und Potenziale der Wirtschaft und Bevölkerung ausgerichtet sind. Es ist hier zu vermeiden, dass es zu einer Stop-and-go-Politik kommt.

Zum Bundesamt für Umwelt, zur Position "Nationalpark": Die Kürzungsvorgabe des Bundesrates im Voranschlag 2024 auf den schwach gebundenen Ausgaben von 2 Prozent entspricht im Kredit für den Schweizerischen Nationalpark rund 84[NB]000 Franken. Im Vergleich zum Voranschlag 2023 entspricht dies einer Reduktion von rund 59[NB]000 Franken. Der Bundesanteil an den Betriebskosten des Nationalparks liegt bei rund 62 Prozent. Mit Annahme des Mehrheitsantrages würden Sie die Kürzungen rückgängig machen.

Zur Position "Fonds Landschaft Schweiz" beim Bundesamt für Umwelt: Der Fonds Landschaft Schweiz wurde 1991 aufgrund einer parlamentarischen Initiative gegründet. Es ist ein rechtlich unselbstständiger Fonds, der von einer vom Bundesrat gewählten Kommission verwaltet wird. Er unterstützt Projekte zur Pflege und Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften. Mit der Kürzung auf null würde das Fondsvermögen entsprechend abnehmen und Ende 2024 voraussichtlich noch gut 1 Million Franken betragen. In der Praxis sollte das Fondsvermögen jeweils einen Jahresbedarf abdecken können.

Zur Position "Natur und Landschaft" beim Bundesamt für Umwelt: Bei der Position "Natur und Landschaft" wurden im Voranschlag 2024 gemäss Sparvorgabe 2 Millionen Franken gekürzt. Die Aufstockung um 540[NB]000 Franken soll für die Naturpärke eingesetzt werden. Damit würde ein Teil der Sparmassnahmen rückgängig gemacht.

Zur Position "Revitalisierung": Das Parlament hat den Verpflichtungskredit für 2024 auf 180 Millionen Franken festgelegt. Die Verpflichtungskredite für die nächste Periode 2025-2028 wird der Bundesrat im Jahr 2024 im Rahmen der Botschaft "Programmvereinbarungen im Umweltbereich" beantragen. Nach Ansicht des Bundesrates stehen für die Revitalisierungsmassnahmen 2024 insgesamt genügend Mittel zur Verfügung. Die hohe Nachfrage der Kantone liegt zudem wohl auch an den hohen Subventionssätzen, die dafür ausgerichtet werden; diese betragen bis zu 80 Prozent.