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Dettling Toni · Ständerat · 2003-03-17

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher erläutert hat, habe ich meinen Minderheitsantrag bereits im ersten Durchgang gestellt und bin damals mit 19 zu 13 [PAGE 251] Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen unterlegen. Man hat mir damals hauptsächlich entgegengehalten, dass sich die Kantone gegen das basellandschaftliche Modell ausgesprochen hätten. Demgegenüber ist immerhin daran zu erinnern, dass der Nationalrat als Erstrat schon zwei Mal mit überdeutlicher Mehrheit, nämlich mit 94 zu 42 Stimmen und mit 104 zu 72 Stimmen, an der Einführung des basellandschaftlichen Bausparmodelles festgehalten hat - dies offensichtlich aus gutem Grunde. Es gibt mindestens vier gewichtige positive Argumente, die ich ganz kurz darlegen will:

1. Zunächst haben die basellandschaftlichen Erfahrungen klar aufgezeigt, dass von einem solchen Bausparmodell positive Multiplikatoreffekte auf die gewerbliche Wirtschaft ausgehen. Solche Belebungseffekte sind gerade in unserer konjunkturell eisigen Zeit von besonderer Bedeutung. Es ist für mich unbegreiflich, wie man immer wieder versucht, diesen positiven Wirtschaftseffekt durch allerlei mehr oder weniger fragwürdiges Zahlenmaterial fundamental in Frage zu stellen.

2. Die Einführung dieses Bausparmodelles, wie selbst die Annahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung belegen, hat gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates nur einen geringfügigen Mehrausfall an Steuern zur Folge. Auf Bundesebene beträgt der zusätzliche Steuerausfall gegenüber dem Entwurf des Bundesrates 25 Millionen Franken, auf Bundesebene total also 50 Millionen Franken. Darin nicht eingeschlossen sind die zu erwartenden Kompensationen durch die oben erwähnten Beschäftigungswirkungen, welche vom basellandschaftlichen Bausparmodell ausgehen. Es besteht kein Zweifel, dass der berechnete Steuerausfall durch positive Beschäftigungswirkungen und die damit verbundenen zusätzlichen Steuereinnahmen mindestens zum überwiegenden Teil kompensiert wird.

3. Mit dem steuerlichen Anreiz zugunsten einer breiten Streuung des Wohneigentums können wir endlich dem Verfassungsauftrag aus dem Jahre 1972 gerecht werden. Gerade in unserem Lande mit einer mickrigen Eigentumsquote von 30 Prozent ist dieser Aspekt von besonderer staatspolitischer Bedeutung.

4. Schliesslich ist zu erwähnen, dass diese steuerpolitische Entlastung schwergewichtig den andernorts überdurchschnittlich betroffenen Mittelstand begünstigt. Immerhin belegen die Zahlen aus dem Kanton Basel-Landschaft, dass gegen 90 Prozent der Bausparenden über ein Einkommen von weniger als 100 000 Franken verfügen. Daher gilt es hier und heute, Hand anzulegen und dem ohnehin geplagten Mittelstand steuergünstige Möglichkeiten zum Erwerb eines Eigenheimes zu gewähren.

Die überdurchschnittliche Zunahme des Wohneigentums im Kanton Basel-Landschaft wird von den Kritikern dieses Modelles gerne anderen Gründen zugeschrieben. Ich will nicht verhehlen, dass auch andere Einflussfaktoren nicht auszuklammern sind. Indessen ist ein positiver Zusammenhang zwischen der Begünstigung des Bausparens und der Zunahme an selbstnutzenden Wohneigentümern offenkundig und nicht zu übersehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dieses Mittelstandsanliegen, welches zudem einem Verfassungsauftrag entspricht, zu unterstützen. Denn wenn man schon für das Bausparen ist, dann nach dem in der Praxis bewährten basellandschaftlichen Modell. Der bundesrätliche Lösungsvorschlag bleibt auf halbem Weg stehen. Er ist, mit Verlaub gesagt, eher eine Alibiübung, die in der Realität jedenfalls die erhofften Beschäftigungsanreize nicht zu bewirken vermag und damit weitgehend einem wirkungslosen Steuerabzug gleichkommt.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, meinem Antrag bzw. dem Nationalrat zuzustimmen und damit diese Differenz zu bereinigen.