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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-08

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-08

Wortprotokoll

Die aktuelle Vielfalt im Bereich der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften stellt aus der Sicht der Bauwilligen in der Tat ein ernsthaftes Problem dar. Eine auf Initiative der Kommission für Technologie und Innovation erarbeitete Studie hat dieses Problem analysiert. Die Studie kommt zum Schluss, dass 1995 bei einem Hochbau-Investitionsvolumen von 40 Milliarden Franken durch Standardisierungen im Hochbau und mit den aus einheitlichen Gesetzen resultierenden Vereinfachungen Einsparungen in der Grössenordnung von 6,5 Milliarden Franken möglich gewesen wären.

Ich muss Sie aber auch darauf hinweisen, dass die dem Bund direkt zustehenden Möglichkeiten, hier Verbesserungen einzuführen, beschränkt sind. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Ausgangslage ist es dem Bund verwehrt, anstelle der Kantone und Gemeinden gesamtschweizerisch einheitliche Bauvorschriften aufzustellen. Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie will den Bund mit der infrage stehenden Motion denn auch nicht dazu verpflichten, die angestrebte Vereinheitlichung zwingend mittels bundesrechtlicher Regelungen zu erreichen. Auf welche Weise das Ziel erreicht werden soll, lässt sie offen, und diese Offenheit ist gerade auch mit Blick auf die föderalistische Struktur unseres Landes als positiv zu werten. Die geeigneten Massnahmen sollen - wir erachten dies auch als sinnvoll - in enger Zusammenarbeit mit den für das Bauwesen zuständigen Kantonen festgelegt werden. In der Motion ist im Interesse einer bestmöglichen Umsetzung des Anliegens auch der Einbezug einer repräsentativen Vertretung von Gemeinden und grossen Städten ausdrücklich vorgesehen. Denkbare Massnahmen wären beispielsweise Empfehlungen, Richtlinien oder Mustererlasse. In welchem Umfang eine Vereinheitlichung rechtlich und politisch möglich ist, wird sich aber erst anlässlich der Umsetzung der Motion weisen. Auch wenn die primäre Zuständigkeit im Bereich des Baurechtes bei den Kantonen liegt, erscheint es - mit Blick auf das der Motion zugrunde liegende Ziel, die Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft zu verbessern - sinnvoll, dass der Bund mit Bezug auf die Harmonisierungsbestrebungen die Initiative ergreift.

Ich möchte noch einmal festhalten: Es geht nicht um eine materielle Harmonisierung, auch wenn die Grenze zwischen formeller und materieller Harmonisierung manchmal etwas schwierig zu ziehen ist. Es geht darum, Begriffe, Messweisen zu vereinheitlichen. Es geht nicht um eine materielle Harmonisierung, weil hier die Kantone zuständig sind.

Der Bundesrat ist daher bereit, die Motion entgegenzunehmen; er ist jedoch auch bereit, die Motion allenfalls als Postulat entgegenzunehmen.