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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2023-12-12

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission hatte eine Motion mit dem Titel "Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht" zu behandeln. Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Regelung zur zulässigen Nettorendite für Wohn- und Geschäftsliegenschaften vorzulegen, die dem Verhältnis zwischen dem Referenzzinssatz für Hypotheken und dem zulässigen Ertrag auch in ökonomischer Hinsicht angemessen Rechnung trägt.

Ihre Kommission hat die Motion am 26.[NB]Oktober 2023 behandelt und mit 17 zu 5 Stimmen Annahme beschlossen. Eine Minderheit Dandrès beantragt die Ablehnung der Motion.

Worum geht es? Am 26.[NB]Oktober 2020 fällte das Bundesgericht ein Urteil, in dem es sich dazu äusserte, was zu geschehen habe, wenn der Referenzzinssatz über 2 Prozent steigen sollte. Das Bundesgericht nimmt mit diesem Urteil quasi einen politischen Entscheid vorweg bzw. äussert sich darin dazu, was es machen würde, wenn der Referenzzinssatz diese Höhe erreichen würde. Aktuell ist davon auszugehen, dass der Referenzzinssatz die Grenze von 2 Prozent wieder erreichen könnte, zumal es noch nicht so lange her ist, dass der Referenzzinssatz bereits bei 3,75 Prozent stand.

Mit Blick auf die Erwägungen im vorgenannten Urteil ist davon auszugehen, dass das Bundesgericht den für die Berechnung der Nettorendite zulässigen Zuschlag in Schritten reduzieren wird, um Verwerfungen zu vermeiden. Diese Schritte sind per se nicht falsch, jedoch stellt sich die Frage, ob wir einen solchen Entscheid den Gerichten überlassen wollen oder ob es ein politischer Entscheid ist, der in diesem Rat gemeinsam mit dem Bundesrat zu fällen ist.

Ihre Kommission folgt den Überlegungen des Ständerates, der klarerweise der Meinung ist, dass eine politische Klärung - im Sinne der Rechtssicherheit und unter Abwägung sämtlicher Aspekte - einer rein juristischen Klärung durch das Bundesgericht vorzuziehen sei. Der Bundesrat soll daher beauftragt werden, sich dieser sowohl für die Mieterschaft wie auch für die Vermieterschaft wichtigen Fragen rechtzeitig und vorausschauend anzunehmen. Ob das "vorausschauend" inzwischen noch ausreichend ist, wenn der Referenzzinssatz schon auf die 2-Prozent-Marke zusteuert, ist zumindest infrage gestellt. In diesem Zusammenhang ist es auch eine Aufgabe des Bundesrates, eine Regelung zur zulässigen Nettorendite für Wohn- und Geschäftsliegenschaften vorzulegen. Diese Regelung soll den ökonomischen Folgen angemessen Rechnung tragen.

Am 1. Februar 2023 hat der Bundesrat zu dieser Motion Stellung genommen, und er beantragt sie zur Annahme. Der Ständerat hat die Motion ohne Gegenstimme, also einstimmig, angenommen. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, beantragt unsere Kommission die Motion mit 17 zu 5 Stimmen ebenfalls zur Annahme.

Im Sinne einer Klärung dieser wichtigen Fragen, im Sinne der Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Vermieterinnen und Vermieter beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, den Minderheitsantrag Dandrès abzulehnen und es dem einstimmigen Ständerat gleichzutun und diese Motion anzunehmen.