Hegglin Peter · Ständerat · 2023-12-12
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-12
Wortprotokoll
Nach diesem flammenden Votum des Vertreters der Staatspolitischen Kommission braucht es, glaube ich, auch noch ein paar Ausführungen aus Ihrer Finanzkommission. Sie sehen ja, dass Ihre Finanzkommission der parlamentarischen Initiative und dem Beschluss des Nationalrates folgt - nicht weil die Finanzkommission bei der Beratung der Vorlage das Gefühl hätte, dass hier in diesem Rat, also im Ständerat, Anpassungsbedarf bestehen würde, sondern einfach aus Sicht der Finanzkommission des Ständerates.
Ich glaube ebenfalls, dass es aus Sicht des Ständerates keine Anpassungen bräuchte; da bin ich mit meinem Vorredner einverstanden. Die Vorlage betrifft eben mehr den Nationalrat. In unserem Rat sind in den Sachbereichskommissionen auch Finanzkommissionsmitglieder vertreten; ich gehe davon aus, dass dort jeweils bis zu drei oder vier Vertreter anwesend sind. Sie können dort auch Anliegen aus finanzpolitischer Optik einbringen. Anders ist es im Nationalrat. Die Vertretung ist dort viel weniger gross, es handelt sich vielleicht um höchstens ein Mitglied, oder es ist gar keines vertreten. Da kann es passieren, dass Vorlagen mit grossen finanziellen Auswirkungen, die in Sachbereichskommissionen vorbereitet werden, der Finanzkommission gar nicht zur Kenntnis gebracht werden. Genau das möchte die parlamentarische Initiative korrigieren.
Hier in diesem Rat kann jedes Ratsmitglied zu jedem Geschäft sprechen, sooft es will, und es kann zu allen Themen sprechen, zu denen es sprechen will. Im Nationalrat ist diese Möglichkeit sehr beschränkt. Zum Beispiel gibt es dort Antrags- und Rederechte der Finanzkommission nur zu Verpflichtungskrediten oder zu Zahlungsrahmen, aber nicht zu gesetzlichen Vorlagen, die allenfalls finanzielle Auswirkungen haben. Das ist hier eben anders; diese Möglichkeit haben wir.
Ich meine, es wäre richtig, wenn wir dem Schwesterrat diese Möglichkeit geben - dann halt über die Bestimmungen, die jetzt noch übrig geblieben sind, also Artikel 112 Absätze 3bis und 4. Die Vorlage ist schon wesentlich entschlackt; der Entwurf der Kommission des Nationalrates enthielt ja noch Bestimmungen in Artikel 50, die der Nationalrat nun selber gestrichen hat. Es bleiben also nur noch die Absätze 3bis und 4 von Artikel 112. Ich meine, es ist doch richtig, dass man die Finanzkommission einlädt, wenn eine Sachbereichskommission eine Vorlage ausarbeitet, die umfangreiche finanzielle Auswirkungen hat. Der Bundesrat macht das ja auch, wenn er entsprechende Vorlagen erarbeitet. Weshalb soll denn die Finanzkommission hier nicht eingeladen werden?
Ich gebe Ihnen drei Beispiele, bei denen das geschehen ist. Bei den Gegenvorschlägen zur Gletscher- und zur Prämien-Entlastungs-Initiative haben die Sachbereichskommissionen umfangreiche Vorlagen mit sehr hohen Subventionstatbeständen erarbeitet. Aus finanzpolitischer Optik wurde das aber nicht beurteilt. Das Gleiche passierte im Bereich der familienexternen Kinderbetreuung: Das ist ein Paket, das im Nationalrat erarbeitet worden ist und das 500 bis 600 Millionen Franken kostet. Es kam in den Rat, ins Plenum, und die [PAGE 1157] zuständige Kommission des Nationalrates konnte gar nicht darüber befinden und sich auch im Rat selber fast nicht dazu äussern. Ich meine, diesbezüglich gibt es Handlungsbedarf.
Daher empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Finanzkommission, welcher, wie Sie sehen, quasi einstimmig erfolgt ist, zu folgen und diese Änderungen vorzunehmen.