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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-12-14

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-14

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion stimmt dem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Reglement über den Risikoausgleich unter Versicherern im Grundsatz zu.

Bei Artikel 3a bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Bircher zuzustimmen: "Eine Versicherung ist ausgeschlossen für Personen ohne AHV-Nummer und für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz verfügen."

Im Ausland wohnhafte Versicherte, hauptsächlich Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Pensionierte, sollen in den Ausgleichsmechanismus aufgenommen werden, wohingegen Versicherte, die seit geraumer Zeit nicht mehr kontaktiert werden konnten, ausgeschlossen werden sollen. Entsprechend ist der Antrag der Minderheit Weichelt aus unserer Sicht abzulehnen.

Die Kommission hat es abgelehnt, in den Risikoausgleich nur Versicherte in EU- oder EFTA-Ländern und nicht auch Versicherte in Drittstaaten aufzunehmen. Wir stimmen dem zu. Die Kommission hat zudem einen Antrag abgelehnt, gemäss dem für in EU- und EFTA-Ländern lebende Versicherte ein besonderer Risikoausgleich gelten sollte, anstatt diese den Kantonen zuzuordnen, wie es die Vorlage des Bundesrates vorsieht. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Rechsteiner Thomas abzulehnen.

Mit dieser Vorlage soll die Solidarität unter den Versicherten verstärkt werden. Der Risikoausgleich sieht vor, dass Versicherer, deren Versichertenbestand eine gute Risikostruktur aufweist, Beiträge an jene Versicherer entrichten, deren Bestand höhere Risiken aufweist. Die im Ausland wohnhaften Versicherten sind in der Regel jung und gesund und stellen ein geringes Risiko dar. Die Krankenversicherungen, bei denen diese Personen versichert sind, müssen künftig Ausgleichsbeiträge entrichten. Davon profitieren insbesondere die Versicherten in den Kantonen, in denen Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten, wie das auch in meinem Kanton, im Kanton Basel-Landschaft, der Fall ist.

Der Entwurf sieht ausserdem einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vor, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können. Die SVP-Fraktion beantragt zusammen mit der Mehrheit der Kommission, Artikel 6b dahin gehend zu ergänzen, dass der Datenaustausch auch zulässig ist, um zu verhindern, dass Personen, die seit geraumer Zeit nicht mehr kontaktiert werden können, weiterhin versichert bleiben.