Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2023-12-14
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-14
Wortprotokoll
Wir haben diese Vorlage das letzte Mal im Jahr 2021 beraten. Ich erlaube mir deshalb, noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu machen.
Ich unterstütze ebenfalls die Mehrheit der Kommission. An der Brisanz des Themas hat sich nichts geändert. Die Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahrzehnten ein umstrittenes Thema. Sie ist für die Betroffenen nach wie vor unverständlich. Die Wohneigentümer werden durch die Besteuerung einer fiktiven Miete für ihre eigenen vier Wände bestraft, das ist Tatsache. Stellen Sie sich vor, nur in der Schweiz und nur bei Wohneigentum muss dieser Nutzen auch versteuert werden. Dabei ist Wohneigentum kein Luxus, für den man nochmals zusätzlich zur Kasse gebeten werden muss.
In der Bundesverfassung ist verankert, dass Wohneigentum gefördert werden soll. Es ist in den meisten Fällen auch eine Form der Altersvorsorge. Genau diese Funktion wird durch die Besteuerung des Eigenmietwerts massiv geschmälert, erst recht, wenn die Hypotheken abbezahlt sind. [PAGE 1174]
Es gibt viele ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die genau wegen dieser fiktiven Besteuerung des Eigenmietwerts ihr Einfamilienhaus, das sie über Jahre aufgebaut haben, das sie sich vom Mund abgespart haben, zugunsten dessen sie auf Ferien verzichtet haben, im Alter nicht mehr halten können und gezwungen sind, dieses zu verkaufen. Das kann nicht sein! Die Konsequenz des heutigen Steuersystems der Eigenmietwertbesteuerung verbunden mit dem Schuldzinsabzug ist einfach: Die Amortisation der Hypotheken wird bestraft, weil weniger in Abzug gebracht werden kann. Kein Wunder, dass die Schweiz eine der weltweit höchsten Privatverschuldungen hat! Das ist eine Gefahr für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz Schweiz. Uns ist manchmal einfach zu wenig bewusst, wie viele Schulden hier aufgetürmt sind. Eine Änderung der Wohneigentumsbesteuerung hin zur Abschaffung der Besteuerung dieses Eigenmietwerts ist deshalb wirklich überfällig.
Dass im Gegenzug die Kosten für Unterhalt, Verwaltung und Versicherungen nicht mehr in Abzug gebracht werden dürfen, ist einfach nur sachgerecht und richtig. Beim privaten Schuldzinsabzug dürfen wir jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, denn dieser Abzug betrifft nicht nur die selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, es betrifft eben alle Steuerpflichtigen. Es gilt das verfassungsmässige Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer einen Ertrag versteuert, muss auch die damit einhergehenden Gestehungskosten steuerlich in Abzug bringen dürfen. Dies betrifft vorliegend besonders die privaten Vermieter. Sie müssen weiterhin die Mietzinseinnahmen versteuern, also müssen sie die Kosten für Unterhalt und Schuldzinsen in angemessener Höhe abziehen können.
Wir haben uns damals im Jahr 2021 für einen Abzug in der Höhe von maximal 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge ausgesprochen. Der Nationalrat, wir haben es gehört, ist nur noch für 40 Prozent. Das ist zu wenig, und es ist ein zu hoher Preis für den vorgeschlagenen Systemwechsel. Damit würden wir mit der Revision die Ungerechtigkeit der Eigenmietwertbesteuerung beseitigen, indem wir neue Ungerechtigkeiten schaffen. Wir würden jene bestrafen, die weiterhin einen Vermögensertrag, Mieteinnahmen oder den Eigenmietwert ihrer Zweitwohnungen versteuern müssen.
Auch unsere vorberatende Kommission sieht das so - darüber bin ich sehr froh - und beantragt, an unseren Beschlüssen festzuhalten. Dies ist eine system- und verfassungskonforme Lösung. Zur Erinnerung: Heute dürfen private Schuldzinsen in der Höhe der steuerbaren Vermögenserträge plus weiterer 50[NB]000 Franken in Abzug gebracht werden. Eine Begrenzung des Abzugs auf 70 Prozent und die Streichung der zusätzlichen 50[NB]000 Franken wird bereits einen erheblichen und auch wünschenswerten Einfluss auf die Privatverschuldung haben.
Ich bitte Sie also, jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Ich bemerke noch, dass ich Vizepräsidentin des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes bin.