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preparatory:AB 331185

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-14

Wortprotokoll

Das Beispiel, das Kollege Sommaruga jetzt erwähnt hat, kommt immer wieder: Die Reichen oder Superreichen würden dann ihre Schuldzinsen abziehen können. Aber wenn man reich ist, muss man sich fragen, wieso man Schulden macht - nur um sie abziehen zu können? Das ist auch nicht sinnvoll.

Wir lösen das Problem ja beim Wohneigentum. Unabhängig davon, ob man vorhin der Minderheit oder der Mehrheit zugestimmt hat, haben wir dort noch das Thema der vermieteten Wohnungen und anderer Erträge. Wie es der Kommissionssprecher schon gesagt hat, schränken wir ja den Schuldzinsenabzug noch einmal ein. 1998 wurden die Schuldzinsenabzüge in einem Paket das erste Mal überhaupt begrenzt. Vorher gab es keine Begrenzung für den Schuldzinsenabzug. Dann hat man ihn auf 50[NB]000 Franken, das wurde gesagt, und den Vermögensertrag begrenzt. Man muss also einen Vermögensertrag erzielen, um Schuldzinsen abziehen zu können - kein Vermögensertrag, kein Schuldzinsenabzug.

Eine Wohnung kaufen und das Geld da anlegen, das tun nicht nur die Reichen und Superreichen, sondern auch Leute, die ihr Pensionskapital beziehen, vielleicht eine Wohnung für ihr Alter vorsehen, aber noch nicht selbst darin wohnen. Sie lassen diese Wohnung fremdfinanzieren und setzen vielleicht teilweise ihr Vorsorgekapital ein, um sie dann später selbst nutzen zu können. Bei diesen Personen würden wir sagen, dass sie nicht alles abziehen können. Bei 40 Prozent sowie kombiniert mit einer Normalbelastung und einem höheren Zins besteht ein Risiko für Personen, die eine Mietwohnung kaufen, um sie zu vermieten, und dadurch einen Teil ihres knappen Kapitals anlegen. Da ist man auch besser gegen Inflation gesichert, als wenn man das Geld anderweitig anlegt. Dort würden wir einschränken.

Deshalb hat der Ständerat mit 70 Prozent, denke ich, eine gute Zwischenlösung gewählt. Das löst diese Probleme, weil man auch bei einem hohen Zins keine höhere Belastung hat. Aber bei einem Abzug von 40 Prozent schränkt man diese Fälle ein. Deshalb ist die Lösung des Ständerates von 70 Prozent sachgerecht. Das ist eine Einschränkung zum heutigen System, der Berichterstatter hat es gesagt: Die 50[NB]000[NB]Franken fallen weg. Man muss einen steuerbaren Vermögensertrag erzielen. Dann sind von diesem steuerbaren Vermögensertrag auch nur 70 Prozent abzugsfähig. Die Einschränkung ist nicht unwesentlich; auch Kollegin Häberli-Koller hat das gesagt.

Deshalb bitte ich Sie, jetzt nicht auf irgendwelche komischen Konstrukte zu schauen, wenn es also etwa Leute gäbe, die Vermögen haben und dann noch Schulden aufnehmen, nur um Steuern abzuziehen, während der Rest an die Banken gehen würde. Sollte es das geben, verstehe ich das nicht. Deshalb sind 70 Prozent richtig.

Ich bitte Sie hier, der Mehrheit zuzustimmen.