Salzmann Werner · Ständerat · 2023-12-14
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-14
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, für das Amtliche Bulletin einige Ausführungen zu machen, damit Sie verstehen, warum die Motion überhaupt zustande gekommen ist.
Wie wir heute schon oft gehört haben, hat das Parlament im Sommer 2022 der schrittweisen Budgeterhöhung für die Armee auf 1 Prozent des BIP bis 2030 zugestimmt. Grund dafür war der Krieg in der Ukraine. Die sicherheitspolitische Lage in ganz Europa und in der Schweiz hat sich drastisch verändert. Die Schweiz hat die Armeebestände seit 1990 bis auf einen Sechstel reduziert und die Verteidigungsfähigkeit aufgrund der sicherheitspolitischen Beurteilung eigentlich völlig vernachlässigt.
Im Schweizer Dienstleistungssystem mit den Wiederholungskursen sind die negativen Auswirkungen der Ausrüstungslücken nicht in ihrer ganzen Tragweite erkennbar. Müsste man im Fall eines bewaffneten Angriffs gegen die Schweiz die ganze Armee aufbieten, würden erhebliche Ausrüstungslücken zutage treten. Von den sechs Manöverelementen, also Panzerbataillone und mechanisierte Bataillone, könnte nur die Hälfte mit mindestens 80 Prozent aller erforderlichen Hauptwaffensysteme und fähigkeitskritischen Systeme ausgerüstet werden. Weiter könnte von den vier Artillerieabteilungen nur eine vollständig mit allen notwendigen Hauptwaffensystemen und fähigkeitskritischen Systemen ausgerüstet werden. Von den 17 Infanteriebataillonen könnten nur sechs mit 80 Prozent aller notwendigen Hauptwaffensysteme und fähigkeitskritischen Systeme ausgerüstet werden. Die Durchhaltefähigkeit der Armee ist heute bezüglich Logistik und Bevorratung stark eingeschränkt. Zudem kann die Alimentierung der Armee auf der Basis der Weiterentwicklung der Armee bis 2030 nicht sichergestellt werden.
Leider ist kein Ende des Krieges absehbar. Wir wissen auch nicht, wie sich die Lage in Europa in den nächsten 15, 20 Jahren entwickelt. Wir wissen aber, dass die Vorwarnzeit nicht mehr zehn Jahre oder mehr beträgt, wie das in den vergangenen sicherheitspolitischen Berichten zu lesen war, sondern viel kürzer ist. Wir wissen auch, dass wir in den kommenden Jahren etwa 24 Systeme der Armee ersetzen und die Munitionsreserve rasch wieder auf den kriegstauglichen Bestand erhöhen müssen. Das wird uns gemäss Schätzungen der Armee rund 50 Milliarden Franken kosten.
Damit die Armee ihren verfassungsmässigen Auftrag der Verteidigung erfüllen kann, muss sie einerseits ausreichend personell alimentiert und andererseits mit den nötigen Systemen ausgestattet sein. Dazu braucht sie ausreichende Mittel. Der Ukraine-Krieg hat uns vor Augen geführt, dass sowohl die Dringlichkeit des Ausbaus entsprechender Fähigkeiten als auch die Notwendigkeit der Bevorratung und der Bedarf an Material und Infrastruktur gestiegen sind.
Nun hat der Bundesrat aufgrund der wirklich schwierigen finanziellen Lage entschieden, diese Budgeterhöhung für die Armee bis 2035 zu erstrecken. Dieser Entscheid nimmt der Armee unter dem Strich rund 10 Milliarden Franken an Investitionsvolumen weg. Wenn wir dem Bundesrat folgen und erst 2035 1 Prozent des BIP für die Armee ausgeben können, muss die Armee eine Verzichtsplanung machen.
Ich habe schon einiges erwähnt, möchte Ihnen aber doch aufzeigen, was die Auswirkungen bis 2030 wären: Es gäbe keine Erneuerung der Artillerie; d.[NB]h., die Ablösung der [PAGE 1178] heutigen Panzerhaubitzen würde somit ohne den Erhalt der Fähigkeit zur Bekämpfung von Schlüsselzielen am Boden mit indirektem Feuer über grosse Distanzen erfolgen. Es gäbe keine Beschaffung geschützter Führungsfahrzeuge auf der Basis des Eagle-V-Radfahrzeugs mit der Konsequenz, dass wir derzeit den Weiterbetrieb der 60-jährigen Schützenpanzer M-113 mit stark steigenden Betriebskosten finanzieren müssen. Es gäbe keine vollständige Ausrüstung der mechanisierten Verbände mit werterhaltenen Kampfpanzern Leopard 2 und keinen Aufbau neuer mechanisierter Kompanien, was aber im Zielbild der Armee enthalten ist. Es gäbe keinen Ausbau der Fähigkeit zur Bekämpfung von Bedrohungen aus dem mittleren und unteren Luftraum, für die Abwehr von Marschflugkörpern sowie zum Schutz militärischer und ziviler Infrastruktur mittels bodengestützter Luftverteidigung mittlerer Reichweite. Es gäbe keinen Ausbau der Fähigkeit zur Bekämpfung von Bedrohungen aus dem unteren Luftraum, d.[NB]h. von Drohnen, Kleinflugzeugen usw., mittels bodengestützter Luftverteidigung zum Schutz der Bodenverbände. Es gäbe keine ausreichende Munitionsbevorratung, die die autonome Verteidigung in der Luft und am Boden während mindestens sechs Wochen ermöglicht, also keine Erhöhung der Durchhaltefähigkeit. Letztlich ist keine Fähigkeit zur Ortung und Klassifikation von nicht ermittelten Flugobjekten, also keine Verdichtung des Luftlagebildes, durch teilmobile oder passive Radare möglich.
Das führt dazu, dass bei der Armee erhebliche Fähigkeitslücken entstehen und die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz bis 2035 nicht hergestellt werden kann. Meines Erachtens noch viel gravierender ist, dass die Motivation der Truppe infolge mangelnder Ausrüstung weiter sinkt. Abgänge in den Zivildienst sind vorprogrammiert.
Ohne die schrittweise Erhöhung des Armeebudgets auf 1 Prozent des BIP bis 2030 wird die Situation durch folgende Umstände noch verschärft: Die in den Jahren 2024 bis 2028 für Investitionsausgaben vorgesehenen Gelder der Armee werden vollständig für die bereits eingegangenen Verpflichtungen für Rüstungsmaterial aus den vergangenen Rüstungsprogrammen 2013 bis 2022 aufgebraucht werden. Derzeit belaufen sich diese Verpflichtungen auf 11,4 Milliarden Franken; darin enthalten sind unter anderem die 8 Milliarden Franken für das Programm Air 2030, also F-35 und Patriot. Ohne die vom Parlament beschlossenen finanziellen Mittel sind vor 2028 keine zusätzlichen Beschaffungsvorhaben möglich. Die Armee müsste ein Sparprogramm beim Betrieb und eine frühere Ausserdienststellung von Systemen in Betracht ziehen, um Mittel für die Erneuerung und die frühere Stärkung der Verteidigungsfähigkeit freizumachen. Im schlimmsten Fall verlieren wir das Heer.
Ich frage Sie: Dürfen wir als verantwortliches Parlament und der Bundesrat, der für die Sicherheit unseres Landes und den Schutz der Bevölkerung zuständig ist, uns das leisten? Ich bin überzeugt, dass wir und vor allem der Bundesrat uns das aus sicherheitspolitischen Gründen nicht leisten dürfen. Deshalb ist der Bundesrat gefordert, alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Denn es geht um sehr viel: um nichts weniger als um die Sicherheit unseres Landes und eine glaubwürdige bewaffnete Neutralität.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Armee in den letzten dreissig Jahren durch massive Spar- und Verzichtsprogramme wesentlich dazu beigetragen hat, den Haushalt im Lot zu halten und einen Schuldenabbau möglich zu machen. Es ist mein Anliegen, dass der Bundesrat die prekäre Situation in der Armee erkennt und Massnahmen ergreift, um eine glaubwürdige und verteidigungsfähige Armee rasch wiederaufzubauen. Es muss verhindert werden, dass durch Fähigkeitslücken die Ausbildung im Heer nicht mehr möglich ist und dadurch eben Armeeangehörige abwandern.
Es stellt sich nun die Frage, was finanzpolitisch als Notfall deklariert werden kann und was nicht, wie Kollege Stark das gesagt hat. Gemäss meinen Informationen - das wurde auch bestätigt - muss eine Situation unvorhersehbar und nicht steuerbar sein, um als Notfall zu gelten. Im Fall der Flüchtlinge aus der Ukraine wurde nun der Status S auch für dieses Jahr verlängert, und die Kosten werden als ausserordentlich verbucht. Ich frage Sie: Erfüllt die Verlängerung des Status S die Voraussetzung der Unvorhersehbarkeit? Ich meine nein. Trotzdem hat kein Mensch interveniert, und es wurde nicht über die Aushebelung der Schuldenbremse diskutiert.
Ich schätze die Bemühungen unserer Finanzministerin, dass unser Haushalt im Lot bleibt, sehr. Dieses Ziel ist im Interesse unseres Landes und für mich unbestritten. Ich will mit meiner Motion nicht die Schuldenbremse verletzen, sondern auf die Notfallsituation hinweisen und das Problem lösen. Leider ist die Wahrnehmung sowohl im Bundesrat als auch in der Öffentlichkeit eine andere. Ich will mit meiner Motion auch nicht die Basis legen, um die Schuldenbremse, die für unser Land wichtig ist, infrage zu stellen.
In der Hoffnung oder Erwartung, dass der Bundesrat in Bezug auf die finanzpolitischen Belange der Armee richtig entscheidet und nicht noch zusätzliche Sparprogramme auferlegt, ziehe ich meine Motion zurück.