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Wicki Hans · Ständerat · 2023-12-14

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Wir stehen vor einer relativ seltenen Situation. Unsere Schwesterkommission reichte eine Motion ein, die vom Nationalrat stillschweigend angenommen und vom Bundesrat auch unterstützt wurde. Doch dann gibt unsere Kommission ohne Gegenstimme eine ablehnende Empfehlung. Das ist ein etwas seltenes Bild. Gerade hier zeigt sich die Wichtigkeit unserer Rolle als Chambre de Réflexion. Es geht nämlich schlussendlich um die Frage des Föderalismus.

Die Forderung der Motion, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um allgemeingültige Standards im Bauwesen festzulegen, mag auf den ersten Blick verlockend klingen. Sie geht auf einen Bericht des Bundesrates zurück, den dieser in Erfüllung des Postulates Flach 19.3894, "Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden", verfasste. Das Postulat hatte den Bundesrat aufgefordert, eine Übersicht über die Vollzugshilfen zu erstellen und aufzuzeigen, wie eine verbesserte Koordination der Vollzugshilfen und der Akteure durch den Bund erreicht werden könnte. Ausgangspunkt war das angebliche Wirrwarr der zahlreichen Vollzugsregeln, sowohl behördlicher als auch privater. Es fehle dort die Transparenz, da diese Vollzugshilfen nicht nur sehr zahlreich seien, sondern sich auch teilweise überlappen oder gar widersprechen würden. Ausgehend vom Lösungsansatz des Bundesrates fordert die Motion die entsprechende gesetzliche Grundlage für die erwähnten Standards.

In unserer Kommission stiess dieser Lösungsansatz auf grosse Skepsis, vorab mit Blick auf den Föderalismus, den Grundpfeiler unseres Staatsaufbaus. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Schweizer Kantone diesen Lösungsansatz unterstützt. Immerhin sind die Kantone und Gemeinden grundsätzlich für das Baurecht und dessen Anwendung zuständig. Der Föderalismus ist keine Einbahnstrasse. Es kann nicht angehen, dass die unangenehmen Aufgaben einfach nach oben delegiert werden. Zudem haben die Kantone bereits selber ein Konkordat über die Vereinheitlichung der Begriffe erarbeitet.

Die hier vorgeschlagene Lösung würde hingegen in Richtung Zentralisierung im Baubereich gehen. Die gesetzliche Grundlage dürfte zu einer qualitativen Normenerweiterung führen. Mit anderen Worten: Der Bund könnte in Zukunft bestimmen, welche Normen auf dem Bau gelten.

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage des Stellenwerts der Vollzugsregeln. Gemäss dem Motionstext wird diesen ein hoher Stellenwert beigemessen. Staatspolitisch ist dies allerdings bedenklich. Denn sie sind nicht nur intransparent, sondern auch nicht demokratisch legitimiert. Entsprechend geht die Motion von einem falschen Ansatz aus.

Wenn zudem die Komplexität der Bewilligungsgesuche ein grundlegendes Problem darstellt, so muss dieses entsprechend an der Wurzel angepackt werden, nämlich bei den Verfahren in den Gemeinden und Kantonen. Hingegen ist es falsch, wenn immer noch mehr Kompetenzen dem Bund zugewiesen werden. Das gilt umso mehr, als diese Forderung auch aus materiellen Gründen unsinnig ist. Die Realitäten in der Schweiz sind sehr verschieden. Ob Stadt oder Land, alpines Gebiet oder Mittelland - das macht vor Ort einen entscheidenden Unterschied aus. Entsprechend ist es sinnvoll, Ungleiches auch ungleich zu behandeln und nicht alles über einen Leisten zu schlagen. So fallen auch die Baustandards in einigen Kantonen sogar unter den Mieterschutz. Im Falle einer Regelung auf Bundesebene könnten solche kantonalen Besonderheiten unberücksichtigt bleiben.

Was schliesslich an einer Vereinheitlichung von Begriffen sinnvoll sein kann, muss nicht zwingend vom Staat vorgegeben werden, vielmehr soll diese aus der Branche selbst kommen. Das geschieht gegenwärtig auch; so ist auch die von mir präsidierte Organisation Bauen Schweiz dabei, das Normensystem in der entsprechenden Normenorganisation anzupassen. Dabei berücksichtigt sie auch, dass es im Planungs- und Bauwesen einen Dokumentenwirrwarr gibt. Auch der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hält fest, dass sie dies selber bewerkstelligen wollen. Die Kommission ist der folgenden Ansicht: Was die Branche selber machen kann, muss der Bund nicht auch noch regeln.

Aufgrund dieser Überlegungen empfiehlt Ihnen unsere Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die vorliegende Motion abzulehnen.