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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2023-12-14

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-14

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion folgt bei diesem Geschäft überall der Mehrheit, ausser bei der Minderheit Dobler zu Artikel 23a Absatz 2bis. Den Einzelantrag Walder lehnen wir ab.

Kurz zu den einzelnen Minderheiten: Den Antrag der Minderheit Weichelt zu Artikel 23a Absatz 2 lehnen wir ab. Der Entwurf des Bundesrates, dem diese Minderheit folgen will, ist uns zu wenig präzise. Wir wollen den Zusatz, dass der finanzielle Beitrag auch zur Verbesserung der Nutzung bestehender Dossiers verwendet und dass insbesondere auch die Integration der Leistungserbringer unterstützt werden kann.

Es ist ja vorgesehen, einen Beitrag pro eröffnetes Dossier zu bezahlen - auch für bereits eröffnete Dossiers. So soll mit diesem kleinen finanziellen Zustupf eine Qualitätsverbesserung ermöglicht werden. Diese offene Formulierung unterstützt diejenigen Stammgemeinschaften, die bereits viele Dossiers haben, was ebenfalls wichtig ist, denn es trägt auch dazu bei, dass die Leistungserbringer durch mehr Bedienerfreundlichkeit sowie bessere Datenablage und Datenstruktur die Daten einfacher einpflegen können.

Die Vergütung in Form einer Pauschale pro EPD setzt Anreize zur weiteren Verbreitung und zu kosteneffizienten Strukturen bei den Stammgemeinschaften. Zudem ist die Pauschalabgeltung pro EPD unseres Erachtens eine einfache und transparente Finanzierungsart. Es ist uns jedoch wichtig, dass die Finanzierung nach Artikel 23a Absatz 3 gemäss Mehrheit umgesetzt wird. Damit ist gewährleistet, dass es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen den Stammgemeinschaften - kantonale versus private - kommt. Vor zehn Jahren beschloss das Parlament im EPDG, bei der Entwicklung des EPD auch den Privatsektor mit einzubeziehen. Daraus entstanden auch Gemeinschaften, welche ausschliesslich von Privaten finanziert wurden. Deren Investitionen dürfen nicht ignoriert werden, denn sie entstanden nach[NB]einem[NB]Aufruf[NB]des Bundes.

Es muss nun zwingend sichergestellt werden, dass die verschiedenen Gemeinschaften in Bezug auf die Übergangsfinanzierung gleich behandelt und die von Kantonen finanzierten Gemeinschaften nicht bevorzugt, aber auch nicht benachteiligt werden. Deshalb wollen wir, dass die zur Diskussion stehende Finanzierung unabhängig von der Stammgemeinschaft geleistet wird, bei der die Person das Patientendossier eröffnet hat.

Den Einzelantrag Walder konnten wir leider nicht umfassend diskutieren. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Wir sehen natürlich die unterschiedlichen Umsetzungen in der Schweiz. Wir empfehlen diesbezüglich jedoch eine echte Diskussion, die ja im Zweitrat bzw. in der Schwesterkommission geführt werden kann. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Die Konsequenz davon wäre der Antrag der Minderheit Dobler zu Artikel 23a Absatz 2bis. Diesen unterstützen wir.

Bei der Sunset-Klausel, bei Artikel 27 Absatz 4, unterstützen wir die zeitliche Fixierung, damit während dieser Zeit gilt, was im Gesetz steht.

Schliesslich lehnen wir den Antrag der Minderheit Glarner bei Artikel 59abis ab. Es geht um die Verpflichtung der ambulanten Leistungserbringer. Würde das Obligatorium, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, erst 2029 oder später eingeführt, so hätte das EPD aus unserer Sicht bis dahin nur einen geringen Nutzen und wäre kaum überlebensfähig. Hier ist Tempo notwendig. Deshalb ist es bei Artikel 59abis wichtig, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Glarner abzulehnen.

Wir freuen uns, wenn Sie dieses Geschäft gemäss den Empfehlungen der Mitte-Fraktion verabschieden.