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Hess Hans · Ständerat · 2003-03-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Vom 1. bis 3. Juni dieses Jahres findet der nächste Gipfel der G8 in Frankreich, in Evian, also unmittelbar an der Grenze unseres Landes, statt. Auf Anfrage des französischen Präsidenten hatte der damalige Bundespräsident, Kaspar Villiger, die Unterstützung der Schweiz, soweit die Schweiz von diesem Treffen betroffen ist, zugesagt. Ähnliche Ereignisse in der Vergangenheit haben gezeigt, dass das Gefährdungspotenzial internationaler Konferenzen aufgrund ihrer medialen Aufmerksamkeit, ihrer Visibilität und ihrer Symbolkraft sehr hoch ist. In Anbetracht der Nähe des Tagungsortes zu unserer Grenze sind vor allem die Kantone Genf, Waadt und Wallis direkt in den G8-Gipfel mit einbezogen und müssen sich entsprechend auf die Risiken, die mit einem solchen Treffen verbunden sind, vorbereiten und sich auch bereithalten.

Die Bedrohungsanalyse geht von zwei unterschiedlichen Annahmen aus. Einerseits sind Einzelpersonen, Delegationen, Einrichtungen oder Objekte einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Andererseits muss mit globalisierungskritischen Kundgebungen grösseren Ausmasses, mit Sachbeschädigungen und Ausschreitungen gerechnet werden.

Die Probleme der Sicherheit rund um den Gipfel erfordern ausserordentliche Massnahmen der Eidgenossenschaft, die über das normale Mass der Polizeiaufgaben hinausgehen, die in die Kompetenz der direkt betroffenen Kantone fallen. Die Mittel und die kantonalen polizeilichen Sicherheitskräfte der drei betroffenen Kantone reichen nicht aus, um die Sicherheit einer solchen Veranstaltung in ausreichendem Masse zu gewährleisten, selbst dann nicht, wenn sie durch andere Polizeikorps verstärkt würden bzw. werden.

Damit sind die Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst erfüllt. Der Bundesrat hat am 12. März 2003 auf Anfrage der Kantone Genf, Waadt und Wallis einen subsidiären Sicherungseinsatz der Armee beschlossen. Zur Gewährleistung der Sicherheit rund um den G8-Gipfel in Evian wird aufgrund der heutigen Lagebeurteilung und der Anfragen seitens der Kantone von rund 5600 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst ausgegangen. Der [PAGE 288] Assistenzdienst dauert längstens vom 22. Mai bis zum 5. Juni 2003. Da es um einen Einsatz von mehr als 2000 Angehörigen der Armee geht, muss die Bundesversammlung, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes, den Einsatz genehmigen.

Zudem wird der Assistenzdienst der Armee im Gegensatz zu allen bisherigen subsidiären Einsätzen eine neue Dimension in Form der grenzüberschreitenden Kooperation beinhalten. Diese Unterstützung steht im Einklang mit dem Abkommen vom 11. Mai 1998 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich in Justiz-, Polizei- und Zollsachen. Sie bringt zudem eine verstärkte militärische Zusammenarbeit mit sich, die durch den Ihnen zur Zustimmung unterbreiteten Staatsvertrag geregelt werden soll. Frankreich und die Schweiz sind auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet für die Sicherheit verantwortlich. Während der Dauer des Gipfels von Evian koordinieren die beiden Länder die Sicherheitsvorkehrungen und die Wahrung der öffentlichen Ordnung in klar definierten Gebieten von gegenseitigem Interesse. Da der Abschluss eines Staatsvertrages über die Zusammenarbeit von Polizei-, Zoll- und Militärbehörden nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates liegt, muss das im Hinblick auf den Gipfel von Evian mit Frankreich ausgehandelte Abkommen gemäss Artikel 166 Absatz 2 und Artikel 184 Absatz 2 der Bundesverfassung der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.

Unsere Kommission hat beide Vorlagen vorgestern Abend, d. h. am 17. März 2003, im Anschluss an die Sitzung des Ständerates behandelt. Dabei hat sie die Vertreter der KKJPD, Frau Regierungsrätin Micheline Spoerry, Genf, und Herrn Regierungsrat Jean-René Fournier, Wallis, angehört, um den Standpunkt der betroffenen Kantone zu erfahren. Die Kantone sind grundsätzlich mit den Vorschlägen des Bundes einverstanden. Verschiedene operative Probleme, die sich stellen könnten, sind unter den Kantonen und dem Bund ohne Mitwirkung der Bundesversammlung noch zu regeln.

Vorliegend haben wir über zwei Bundesbeschlüsse zu befinden. Der eine ermächtigt den Bundesrat, den Staatsvertrag mit Frankreich zu ratifizieren; der andere regelt den subsidiären Einsatz der Armee. Dabei hat unsere Kommission vor allem drei Aspekte näher geprüft: Zum einen die Plausibilität, zum anderen die Rechtmässigkeit und letztlich die Zweckmässigkeit. Sowohl beim Staatsvertrag als auch beim subsidiären Einsatz der Armee sind diese drei Kriterien nach Auffassung der Kommission erfüllt.

Es ist selbstverständlich im Interesse der Schweiz, die Sicherheit rund um den G8-Gipfel zu gewährleisten und die möglichen Demonstrationen auf Schweizer Gebiet im Griff zu behalten. Das Ziel der Massnahme ist auf der einen Seite eine möglichst optimale Gewährleistung des Alltagslebens der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten, andererseits aber auch die optimale Sicherheit des Treffens. Ein Spannungsfeld zwischen der individuellen Freiheit der Bevölkerung und der Sicherheit für die Teilnehmer des Treffens bleibt selbstverständlich bestehen.

Nun zum Staatsvertrag: Der Staatsvertrag legt den Rahmen und die Grundsätze der Kooperation fest. Die Details werden, soweit sie nicht bereits anderweitig in Staatsverträgen geregelt sind, situativ von den zuständigen Instanzen festgelegt. Der Staatsvertrag sieht keinen Polizeiaustausch vor.

Frankreich übernimmt mit 18 Millionen Schweizer Franken den Hauptteil der geschätzten 25 Millionen Franken Gesamtkosten. Die Kommission erachtet diese Aufteilung als verhältnismässig. Der Anteil Frankreichs wird nach dem G8-Gipfel gegen Vorlage einer detaillierten Kostenrechnung durch die Schweizerische Eidgenossenschaft bestimmt. In den finanziellen Bestimmungen, Artikel 9, wird für den französischen Anteil eine Höchstgrenze von 12 Millionen Euro genannt. Das sind die 18 Millionen Franken, die ich bereits erwähnt habe. Die Kosten der Kantone, die durch den G8-Gipfel verursacht werden, werden zu 100 Prozent vom Bund zurückerstattet. Hingegen werden Investitionskosten der Kantonspolizei, die nicht direkt mit dem G8-Gipfel zu tun haben, nicht abgedeckt sein.

Das vorliegende Abkommen wird für eine begrenzte Dauer abgeschlossen; das ist in Artikel 15 Absatz 3 festgelegt. Es sieht keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor und führt keine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbei. Somit ist es nicht dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung unterstellt. Der Staatsvertrag wird erst nach dem Beschluss der Bundesversammlung unterzeichnet und somit rechtskräftig.

Zum Armee-Einsatz: Die Armee wird, wie bereits erwähnt, subsidiär eingesetzt. Die Bedingungen für einen solchen subsidiären Einsatz im Sinne von Artikel 67 des Militärgesetzes sind erfüllt. Es geht hier um die Unterstützung der zivilen Behörden, da deren Mittel zum Schutz von Personen und Einrichtungen nicht ausreichen. Die genaue Anzahl der Militärpersonen kann im Voraus nicht abschliessend festgelegt werden; es braucht eine gewisse Flexibilität. Wie einleitend aber bereits festgehalten, wird von maximal 5600 Angehörigen der Armee ausgegangen.

Die Aufträge der Armee beinhalten aus heutiger Sicht: die Überwachung, Bewachung und Kontrolle von Einrichtungen; den Transport in der Luft und auf der Strasse; den Betrieb des Militärspitals in Moudon - dieser muss sichergestellt sein -; die Unterstützung der Seepolizei; die Einrichtung eines Übermittlungsnetzes; die Kontrolle des Luftraums.

Der Einsatz der Armee kann grundsätzlich bewaffnet erfolgen. Ein Armee-Einsatz in dieser Grössenordnung und Komplexität ist für die Schweiz erstmalig; es kann jedoch auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem WEF aufgebaut werden.

Bei der Behandlung des Staatsvertrags mit Frankreich sind wir Erstrat, beim Einsatz der Armee am G8-Gipfel in Evian sind wir Zweitrat. Der Nationalrat hat den Einsatz der Armee am 17. März 2003 mit 111 zu 46 Stimmen bei 12 Enthaltungen genehmigt und sämtliche Anträge gegen diesen Bundesbeschluss abgelehnt.

Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf beide Vorlagen einzutreten.