Cassis Ignazio · Bundesrat · 2023-12-18
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2023-12-18
Wortprotokoll
Ich freue mich darüber, Ihnen heute eine Sammelbotschaft präsentieren zu können. Sie behandelt zum einen das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt. Dieses soll ein früheres Übereinkommen ersetzen, das die Schweiz am 21.[NB]Mai 1997 ratifiziert hatte. Mit dem früheren Übereinkommen war ein einheitliches Haftungsregime auf dem Rhein und der Mosel eingeführt worden. Da es jedoch nicht die Möglichkeit vorsah, die Haftungshöchstbeträge anzupassen oder das Vertragsgebiet zu erweitern, wurde für dieses Übereinkommen 2007 eine neue Auflage beschlossen. Das neue Übereinkommen bringt vier wichtige Änderungen:
1.[NB]Der geografische Anwendungsbereich wurde vom Rhein und der Mosel auf die Donau, die Elbe, die Oder und die Save ausgeweitet.
2.[NB]Die Haftungshöchstgrenzen für Schadenersatzansprüche bei Personen- oder Sachschäden wurden erhöht.
3.[NB]Für Schäden, die durch die Beförderung gefährlicher Güter verursacht werden, wurden Höchstgrenzen eingeführt.
4.[NB]Es wurde ein Verfahren für die Anpassung der Haftungshöchstgrenzen eingeführt.
Das neue Übereinkommen trat am 1.[NB]Juli 2019 in Kraft und ist von Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Serbien und Ungarn bereits ratifiziert worden; Frankreich bereitet die Ratifikation aktuell vor. Das neue Verfahren zur Erhöhung der Haftungshöchstbeträge ist am[NB]1.[NB]Juni 2023 bereits zur Anwendung gelangt, indem eine Anpassung an die Inflation notifiziert wurde. Ohne Ablehnung durch einen Drittel der Vertragsstaaten wird diese Erhöhung am[NB]1.[NB]März 2025 in Kraft treten.
Il est prévu de faire une déclaration indiquant que la convention ne s'applique qu'au Rhin jusqu'à Rheinfelden. Cela est nécessaire pour que la nouvelle convention n'introduise pas la limitation de responsabilité sur toutes les voies navigables et les eaux intérieures de la Suisse, ce qui serait contraire à notre système de droit civil.
L'avantage de l'adhésion de la Suisse à cette convention est que les mêmes limites de responsabilité s'appliquent à l'ensemble de la partie navigable du Rhin. L'adhésion à cette convention nécessite une adaptation de la loi fédérale sur la navigation maritime sous pavillon suisse: la référence à l'ancienne convention est remplacée par une référence à la nouvelle convention. En outre, plusieurs notions seront harmonisées entre la loi sur la navigation maritime et la CLNI 2012.
Le message porte en outre sur les amendements à une autre convention, à la Convention relative à la collecte, au dépôt et à la réception de déchets survenant en navigation rhénane et intérieure (CDNI).
Dieses Übereinkommen ist für die Schweiz am[NB]1.[NB]November 2009 in Kraft getreten. Es sieht ein System für die Abfallentsorgung vor und verbietet bisher nur das Einleiten von festen und flüssigen Abfällen in das Wasser. Die unkontrollierte Entgasung, welche auch eine Form der Umweltverschmutzung darstellt, wurde im ursprünglichen Übereinkommenstext nicht berücksichtigt. Aktuell führen unterschiedliche nationale Regelungen zum sogenannten Entgasungstourismus und zu Unzufriedenheit in den Vertragsstaaten.
La modification de cette convention prévoit dès lors l'interdiction du dégazage incontrôlé sur le Rhin, la Moselle et les voies navigables en Allemagne et aux Pays-Bas, et constitue ainsi une contribution à l'amélioration de la protection de l'environnement et de la santé des riverains et du personnel de bord. Comme dans le reste de l'accord, le principe du[NB]pollueur-payeur s'applique aux coûts du dégazage contrôlé.
La ratification de l'élargissement de la CDNI a pour effet de rétablir des règles uniformes.
Die Erweiterung wurde bereits von allen anderen Vertragsstaaten ratifiziert, nämlich von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zuletzt hinterlegte Frankreich am 7.[NB]Juni dieses Jahres die Ratifikationsurkunde. Erst nach Ratifikation durch die Schweiz kann die Erweiterung des Übereinkommens in Kraft treten. Sechs Monate nach dem Inkrafttreten wird die unkontrollierte Entgasung der ersten schädlichen Stoffe verboten sein.
Der Ständerat hat am 28.[NB]September dieses Jahres den beiden Vorlagen einstimmig zugestimmt. Aufgrund des Gesagten beantragt der Bundesrat die Genehmigung dieses Geschäfts.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und stehe gerne für Fragen zur Verfügung.