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Riniker Maja · Nationalrat · 2023-12-18

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-18

Wortprotokoll

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 7.[NB]November 2023 die Motion SiK-S 23.3585, "Änderung des Kriegsmaterialgesetzes", beraten. Die Motion verlangt, dass der bereits im Gegenvorschlag des Bundesrates zur eidgenössischen Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)" vorgesehene Artikel 22b ins Kriegsmaterialgesetz aufgenommen werden soll. Der Artikel will dem Bundesrat die Kompetenz geben, von den geltenden Bewilligungskriterien abzuweichen, wenn:

1.[NB]ausserordentliche Umstände vorliegen;

2.[NB]die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen unseres Landes es erfordert.

Der Artikel wurde damals im Laufe der parlamentarischen Beratung gestrichen.

Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls, die Motion anzunehmen. So hat es nach der Beratung in der SiK-N auch eine grosse Mehrheit der Mitglieder gesehen: Die Motion wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Zuerst mussten wir aber darüber befinden, ob wir das Geschäft sistieren wollen. Eine Minderheit argumentierte, dass sich die Subkommission der SiK-N, die sich gegenwärtig mit der Nichtwiederausfuhrerklärung befasst - wir sprechen hier von der parlamentarischen Initiative 23.403, "Änderung des Kriegsmaterialgesetzes" -, mit einem ähnlichen Sachverhalt auseinandersetzt. Aus diesem Grund wurde beantragt, die Motion zu sistieren. Eine Mehrheit der Kommission beurteilte dies anders und argumentierte, diese beiden Geschäfte hätten nicht den gleichen Inhalt. Der Sistierungsantrag wurde schliesslich mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt,[NB]und[NB]die[NB]Beratung der Motion konnte aufgenommen werden.

In der Debatte fühlte sich ein Teil der Kommission an der Nase herumgeführt und nicht ernst genommen. Die Motion wurde knapp zweieinhalb Jahre nach dem Rückzug der Korrektur-Initiative als undemokratisches Zeichen gewertet. Es wurde argumentiert, die Motion käme zu schnell nach der Revision des Kriegsmaterialgesetzes. Die damalige Streichung von Artikel 22b aus dem Gegenentwurf des Bundesrates habe entscheidend zum Rückzug der Volksinitiative beigetragen.

Die Mehrheit der Kommission sah dies anders. Die geopolitische Lage habe sich seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine grundlegend verändert. Aus diesem Grund erachtete es die Mehrheit der Kommission als notwendig, das Kriegsmaterialgesetz leicht zu lockern. Sie argumentierte, dass der Bundesrat vor dem Hintergrund zunehmender Unsicherheiten mit einer Abweichungskompetenz betraut werden soll, die es ihm erlauben soll, Waffenexporte unter strengen Kriterien zu beurteilen, wenn eine schnelle Reaktion notwendig sein sollte.

Es handelt sich dabei um keinen Freipass. Das heisst:

1.[NB]Das Völkerrecht muss eingehalten werden.

2.[NB]Die internationalen Verpflichtungen, einschliesslich des Neutralitätsrechtes, müssen eingehalten werden.

3.[NB]Die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik bleiben vollständig anwendbar.

4.[NB]Die in Artikel 22a des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) genannten Bewilligungskriterien für Ausfuhren bleiben ebenfalls vollständig anwendbar.

Die Kommission hat sich auch dafür ausgesprochen, der eigenen Rüstungsindustrie mit dieser Motion eine Möglichkeit zu geben, Aufträge aus dem Ausland auszuführen. Die Schweiz soll ein zuverlässiger Partner bleiben können. In diesem Kontext wurden in der Kommission auch Themen rund um die Offset-Geschäfte besprochen.

Ein Antrag auf ausdrückliche Nennung der Wahrung des Neutralitätsrechtes wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt, da heute schon Ausfuhren von Kriegsmaterial nur dann bewilligt werden können, wenn sie im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, dem Völkerrecht und den aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz stehen. Ein [PAGE 2440] weiterer Antrag, der verlangte, dass die Ausnahmen in Artikel 18 KMG zu den Nichtwiederausfuhrerklärungen gestrichen werden sollen, wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis von 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Abgelehnt wurde dieser Antrag mit der Begründung, dass dies ein anderes Themenfeld beinhalte und dass darüber auch getrennt abgestimmt werden solle.

Wie schon gesagt, Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen und uns zu folgen.