Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat kann dieses Anliegen, den Antrag auf Nichtabschreibung und Verlängerung, nachvollziehen.
In den letzten zwei Jahren wurden im Energiegesetz Investitions- und Betriebskostenbeiträge für Anlagen zur Produktion von Strom aus Holz oder Biogas verankert. Mit dem Mantelerlass wird die gleitende Marktprämie als zusätzliches alternatives Förderinstrument eingeführt. Mit dem neuen CO2-Gesetz sollen auch Investitionsbeiträge für Biogasanlagen, die Biomethan ins Gasnetz einspeisen, geschaffen werden. Gleichzeitig ermöglicht eine Änderung im Raumplanungsgesetz, dass auch grössere Biomasseanlagen in der Landwirtschaftszone zonenkonform sind.
Sie sehen daraus, dass der Bundesrat dem Potenzial von Biogas durchaus seine Bedeutung beimisst. In den Augen des Motionärs stellen sich, wie wir gehört haben, noch Fragen zum Beitrag von landwirtschaftlichen Biogasanlagen an den Humusaufbau und die Reduktion der Nährstoffverluste im Boden. Es soll abgeklärt werden, ob diese Leistungen der Biogasanlagen honoriert werden sollen. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist daran, diese Fragen abzuklären, und hat meines Wissens mit dem Motionär auch bereits Kontakt aufgenommen; diese Arbeiten laufen.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die Motion im Moment nicht abgeschrieben wird und die Ergebnisse dieser Arbeiten abgewartet werden. Der Bundesrat schliesst sich dieser Haltung an.