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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-03-19

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Was Herr David für die Minderheit I ausgeführt hat, gilt in wesentlichen Teilen auch für die Minderheit II, wobei ich ganz klar zugebe, dass diese noch um etwas Pfeffer schärfer ist, weil sie in der Diskussion um die Zielhierarchie die Preisstabilität und die konjunkturpolitischen Aufgaben der Nationalbank auf die gleiche Ebene stellt. Das heisst also: Preisstabilität und Vollbeschäftigung, und nicht - wie im bundesrätlichen Text vorgesehen - Preisstabilität als babylonischer Götze auf dem Piedestal aufgestellt und dann so ganz nebenher das kleine Hündchen, das ans grosse Denkmal pissen darf: "Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung." Das ist absolut sekundär, ja sogar drittrangig, und das gefällt mir an diesem Text nicht.

Jetzt könnte man sagen: Der Gesetzestext ist das eine, die Praxis ist das andere. Meine Intervention würde hier nicht erfolgen, wenn die Nationalbank immer das gemacht hätte, was sie in den letzten vier, fünf Jahren getan hat; dann würde ich nicht intervenieren. Aber es gibt ein Vorher: Die erste Hälfte der Neunzigerjahre hat sich dadurch ausgezeichnet, dass die Nationalbank nur das Ziel der Preisstabilität im Auge hatte, so nach dem Prinzip: Mögen die Preise stabil bleiben und daneben alles vor die Hunde gehen. Die ganzen Auswirkungen beispielsweise eines überbewerteten Frankens auf die Beschäftigung hat die Leitung der Nationalbank damals offensichtlich und erklärtermassen nicht interessiert.

Deshalb plädiere ich dafür, dass die schwache Formulierung - "Dabei beachtet sie die konjunkturelle [PAGE 297] Entwicklung" - durch eine etwas stärkere Formulierung ersetzt wird. Mir würde es ja schon genügen, wenn der Bundesrat einmal erklären würde: Bei allem Respekt vor der notwendigen, wichtigen und sinnvollen Unabhängigkeit der Nationalbank müssen wir mindestens im Gesetz oder im allgemeinen Konsens einmal feststellen, dass wir nicht an den Beginn der Neunzigerjahre zurückkehren wollen und es begrüssen, dass die aktuelle Leitung der Nationalbank das offensichtlich begriffen hat.

Wenn wir das rein gesetzgeberisch anschauen, haben wir im Übrigen den Unterlagen entnehmen können, dass es in angelsächsischen Ländern durchaus vorkommt, dass die Beschäftigung - wie das Herr David ausgeführt hat - expressis verbis in den entsprechenden Notenbankgesetzen als Ziel genannt wird. Es würde auch uns gut anstehen, das etwas stärker zu betonen, als es die bundesrätliche Fassung tut.

Damit wir uns dann nicht noch streiten: Ich weiss, der Herr Bundesrat wird uns jetzt sagen, die Nationalbank wolle das halt nicht. Es ist mir in der Kommission gelegentlich etwas schwer gefallen, zu schweigen, zuzuhören, wenn die Nationalbank in Selbstgesetzgebung uns gesagt hat, was wir als Nationalbankgesetz zu erlassen hätten. Das mag zwar schweizerisch-pragmatisch sinnvoll sein - ich betone noch einmal die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Notenbank -, aber mindestens in der Gesetzgebung müssen wir sagen, was wir wollen von dieser Nationalbank, und uns nicht noch, wie in den Personalfragen, in der ja das Direktorium de facto Kooptationspolitik betreibt, sagen lassen, was wir zu tun oder zu lassen haben.

Ich plädiere dafür, dass wir mindestens etwas deutlicher machen, dass uns "Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung" nicht reicht, dass wir uns wünschen, dass mindestens eine Rücksichtnahme, dass mindestens eine stärkere Gewichtung der konjunkturellen Entwicklung in diesem Gesetz Aufnahme findet.