Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-19
Wortprotokoll
Die Kürze der Antwort zeigt, da haben Sie recht, Herr Ständerat Stark, dass natürlich noch viele Fragen offen sind, und diese kann ich Ihnen heute nicht abschliessend beantworten. Wir werden dem Bundesrat demnächst verschiedene Optionen für die Anpassung an die EU-Entwaldungsverordnung unterbreiten.
Natürlich gibt es hier auch einen direkten Zusammenhang zu den im Moment laufenden Verhandlungen zu den institutionellen Anpassungen an die EU. Das Verhandlungsmandat wurde verabschiedet, die Entwaldungsverordnung ist nicht Gegenstand dieses Verhandlungsmandats. Von daher wäre von der EU keine kurzfristige Anerkennung zu erwarten, wenn wir jetzt eine Anpassung machen würden. Das bräuchte ein zusätzliches Abkommen. Wir möchten im Moment mit anderen institutionellen Abkommen aber zuwarten.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Branchen, die in diesem Bereich tätig sind und die Sie erwähnt haben, im Herbst getroffen haben und mit ihnen auch Lösungsmöglichkeiten besprochen haben. Insbesondere haben wir besprochen - für den Fall, dass es im Moment keine Anpassung gibt -, dass wir uns den Auftrag geben oder die Arbeit anpacken, allfällige Anpassungs- und Unterstützungsmassnahmen zu diskutieren, damit die Anerkennung durch EU-Länder gewährleistet werden kann.
Das ist im Moment der Stand der Dinge. Wenn wir eine rechtliche Anpassung vornehmen würden, könnte das nach heutiger Kenntnis weitestgehend auf dem Verordnungsweg geschehen. Mit Artikel 35e des Umweltschutzgesetzes besteht eine gesetzliche Grundlage, die für eine weitgehende Übernahme der Anforderungen ausreichen würde.
Dass das Ganze unbürokratisch passieren kann - da möchte ich mich mit Versprechen sehr zurückhalten. Die Entwaldungsverordnung erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand für die Kontrollen, die da auf uns zukommen. Ich würde sagen: affaire à suivre.