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Salzmann Werner · Ständerat · 2023-12-19

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-19

Wortprotokoll

Die Autobahn und insbesondere die A1 wurden ja in den Sechziger- und Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts für rund sechs Millionen Menschen geplant und gebaut. Damals waren in der Schweiz rund 50 Prozent weniger Menschen als heute. Deshalb geraten unsere Autobahnkapazitäten an den Anschlag. Es gibt eine enorme Zahl von Staustunden, wie sie Kollege Burkart ausgeführt hat. Das kostet die Wirtschaft Milliarden von Franken. [PAGE 1237]

Nun verlangt die Motion, dass die Teilstücke zwischen Zürich und Bern sowie Lausanne und Genf auf sechs Spuren ausgebaut werden, weil sie heute chronisch überlastet sind. Wer auf der A1 verkehrt, der weiss, wovon ich spreche: Sobald ein Unfall geschieht oder nur schon ein Pannenfahrzeug irgendwo auf dem Pannenstreifen steht oder ein Lastwagen überholt, gibt es bereits massiven Stau - auch tagsüber, nicht nur in den Stosszeiten.

Dann ist es doch eigentlich völlig verkehrt, wenn wir jetzt sagen, es sei ein veraltetes Projekt. Wie wollen Sie dieses Verkehrsaufkommen irgendwie auf den öffentlichen Verkehr umlagern? Wir haben gar keine Kapazitäten, um das zu machen. Insbesondere schauen wir ja - das haben wir beschlossen -, dass der Verkehr auf unseren Strassen auch mit nichtfossilen Brennstoffen erfolgt. Deshalb müssen wir das weiterhin nebeneinander pflegen und ausbauen. Die Wirtschaft kann sich das nicht mehr leisten, das ist der Punkt.

Aber ich möchte auch aus landwirtschaftlicher Sicht noch zwei, drei Punkte einwerfen. Wir müssen eben einerseits aus wirtschaftlichen Gründen in die zeitgemässen Infrastrukturanlagen investieren, aber andererseits auch die einheimische landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion sicherstellen. Aus landwirtschaftlicher Sicht muss beim Ausbau unbedingt auch auf einen minimalen Bedarf an temporärem und dauerhaftem Landerwerb hingewirkt werden. Das ist mein Anliegen.

Deshalb sind meines Erachtens folgende Bedingungen an den Ausbau der nationalen Verkehrsinfrastruktur zu knüpfen:

1.[NB]Es müssen verschiedene Varianten geprüft werden - Untertunnelung, Ausbau in die Höhe, Überdeckung usw. -, um den Verbrauch von wertvollem Kulturland zu minimieren.

2.[NB]Ökologische Ausgleichsmassnahmen und Rodungsersatz, die im Rahmen eines Bauprojekts fällig werden, sind zwingend neu zu beurteilen und zu überarbeiten, sodass weniger Kulturland beansprucht wird. Die ökologischen Ausgleichsmassnahmen und Rodungsersatzleistungen bei Ausbauprojekten beanspruchen oft einen grösseren Teil an landwirtschaftlichem Kulturland als der Ausbau selber. Nicht selten werden dafür wertvollste Fruchtfolgeflächen eingesetzt. Die Schweiz verzeichnet jährlich einen Waldzuwachs. Trotzdem müssen für den Rodungsersatz landwirtschaftliche Flächen geopfert werden. Dasselbe gilt auch für den ökologischen Ausgleich. Aus Sicht der produzierenden Landwirtschaft ist diese Praxis eigentlich nicht mehr akzeptabel, und sie muss mit dem Ziel eines deutlich geringeren landwirtschaftlichen Flächenanspruchs zwingend angepasst werden. Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sollen primär qualitativ und nicht quantitativ erfolgen.

3.[NB]Die durch den Nationalstrassenausbau dauerhaft beanspruchten Fruchtfolgeflächen sind zu kompensieren. Die Bauern wollen nicht enteignet und entschädigt werden. In der Regel wünschen sie sich Realersatz, weil sie ja den Betrieb weiter bewirtschaften möchten. Deshalb soll die Priorität bei der Umsetzung auf Realersatz gelegt werden.

Ich bitte den Bundesrat, bei der Umsetzung für die Landwirtschaft auf diese drei Punkte Rücksicht zu nehmen.

Ich bitte Sie, dieser Motion aus wirtschaftlichen Überlegungen zum Wohl der Schweiz unbedingt zuzustimmen.

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