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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2023-12-20

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Frau Ständeratspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Nationalrat und dem Ständerat, ich eröffne die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung und begrüsse Sie alle ganz herzlich.

Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.

Sie erhalten nun sieben nummerierte Wahlzettel. Die Nummern der Wahlzettel entsprechen den Nummern auf den Wahlvorschlägen, die Ihnen vorliegen.

Bitte beachten Sie die speziellen Regeln für die Wiederwahl, die für die Wahlzettel Nummer 1 und Nummer 3 gelten: Als Wahlzettel dient eine Namensliste der sich zur Verfügung stellenden Mitglieder. Nach Artikel 136 des Parlamentsgesetzes können Sie einzelne Kandidierende auf den Wahlzetteln streichen. Zusätzliche Namen bleiben unberücksichtigt. Wahlzettel, auf denen alle Namen gestrichen sind, bleiben gültig und zählen für die Berechnung des absoluten Mehrs.

Für alle anderen Wahlen werden nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze frei sind. Deshalb konnten die Wahlzettel nach Artikel 137 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vorgedruckt werden.

Ich erinnere Sie daran, dass es den Fotografinnen und Fotografen sowie dem Publikum auf den Tribünen untersagt ist, während der Wahlgänge zu fotografieren und zu filmen.

Ich bitte die Stimmenzählenden, die Wahlzettel zu verteilen, und mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zettel nur am Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Zettel mehr verteilt.

Vor der Behandlung der Wahlgeschäfte verabschieden wir aber zuerst den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Stephan Breitenmoser, sowie Bundesrichter Felix Schöbi und Bundesrichterin Elisabeth Escher, die per Ende Jahr in Rente gehen.

Herr Stephan Breitenmoser gehörte zu den ersten Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichtes, dessen Vizepräsidium er dieses Jahr übernahm. Nach einem Studium in Basel, Freiburg im Breisgau, Berkeley, Heidelberg und Lausanne hatte er im Jahre 1985 dissertiert und ein Jahr später das Basler Advokaturexamen abgelegt. Herr Stephan Breitenmoser hatte eine doppelte Laufbahn geführt: am Gericht, zuerst als nebenamtlicher Richter am Appellationsgericht Basel-Stadt, und in der universitären Welt, wo er als Assistenzprofessor für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht an der Universität Basel, später auch in St.[NB]Gallen und Bonn wirkte. Von 2001 bis letzten Sommer war er Ordinarius für Europarecht an der Universität Basel. Zudem war er während sieben Jahren beim Bundesamt für Justiz in Bern in der Sektion Europarecht tätig, bevor er von der Bundesversammlung zum Bundesverwaltungsrichter gewählt wurde. Von dieser Symbiose aus Praxis und Wissenschaft profitierte das Bundesverwaltungsgericht. Zuerst in der Abteilung I tätig, wechselte Stephan Breitenmoser 2008 in die Abteilung II, der er bis heute treu geblieben ist.

Bundesverwaltungsrichter Breitenmoser hat sich ständig mit Sorgfalt und Leidenschaft für das richtige Urteil eingesetzt, um dem Einzelfall gerecht werdende Lösungen zu finden. Vor allem seine Finanzmarkt- und Kartellrechtsurteile wurden national beachtet. Viel beachtet wurden auch seine internationalen Tagungen, die er zusammen mit Bundesrichter Thomas Stadelmann zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine unabhängige Justiz durchgeführt hat. Sein breites Fachwissen und seine menschlichen Qualitäten werden seinen Kolleginnen und Kollegen fehlen.

Bundesrichter Felix Schöbi absolvierte sein Studium ebenfalls in Bern, er schloss es 1986 mit dem Doktorat ab. Der St.[NB]Galler begann seine Laufbahn im Bundesamt für Justiz, wo er verschiedene Funktionen innehatte und 2011 stellvertretender Leiter des Direktionsbereiches Privatrecht wurde, als er zum Bundesrichter gewählt wurde. Bei seinem Amtsantritt wurde Herr Bundesrichter Schöbi der Strafrechtlichen Abteilung zugeteilt. 2013 wechselte er in die Zweite zivilrechtliche Abteilung, in der er heute noch tätig ist.

Herr Bundesrichter Schöbi hat zweifellos eine neue Betrachtungsweise in die Entwicklung der Bundesrechtsprechung eingebracht. Da er vor seiner Wahl ans Bundesgericht keine richterlichen Funktionen auf kantonaler Ebene innehatte, haben seine Beiträge immer wieder einen Perspektivenwechsel ermöglicht und frühere Rechtsprechung infrage gestellt. Ein solcher Ansatz hat unbestritten den Denkhorizont seiner Kolleginnen und Kollegen erweitert und mitunter innovativen Lösungen den Weg geebnet.

Als überzeugter Anhänger der Ideendebatte demonstrierte Bundesrichter Schöbi seine intellektuelle Unabhängigkeit, indem er seine persönlichen Überzeugungen mit Engagement und Entschlossenheit vertrat, wodurch er den Austausch verschiedener Ansichten und somit letztlich die Konsolidierung der Rechtsprechung vorantrieb. Bei der Behandlung heikler Rechtsfragen leistete er einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und scheute sich nicht, öffentliche Beratungen einzuberufen, in deren Rahmen er seine Standpunkte redegewandt darlegte. Zudem engagierte er sich auch regelmässig bei Veranstaltungen ausserhalb der Institution und sorgte so dafür, ihre Wahrnehmung als Elfenbeinturm, der für einen Austausch jenseits der eigentlichen gerichtlichen Tätigkeit wenig offen ist, zu revidieren. Diese aufgeschlossene Geisteshaltung zeichnete Bundesrichter Schöbi unbestreitbar aus: Engagiert und motiviert, jederzeit interessiert an komplexen Fragestellungen, wird er als Persönlichkeit in Erinnerung bleiben, die grossen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legte.

Frau Bundesrichterin Elisabeth Escher studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bern. 1981 erwarb sie das Walliser Notarpatent und 1982 das Walliser Anwaltspatent. Bevor sie am 7.[NB]Oktober 1998 von der Vereinigten Bundesversammlung zur Bundesrichterin gewählt wurde, war sie als Richterin am Kantonsgericht Wallis tätig.

Frau Bundesrichterin Escher wurde bei ihrem Amtsantritt dem Kassationshof zugeteilt, der heutigen Zweiten zivilrechtlichen Abteilung. Von 2002 bis 2004 war sie für die Rekurskommission tätig. Bundesrichterin Escher wusste ihre Sorgfalt und Gründlichkeit effizient einzusetzen, insbesondere in ihrem Fachgebiet, dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Seit Frühling 2012 amtete sie zusätzlich als stellvertretende Präsidentin im Rahmen des Aufgabenbereichs der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung.

Ihre Fähigkeiten sind einhellig anerkannt, und zwar nicht nur innerhalb des Bundesgerichtes, sondern darüber hinaus auch in spezialisierten Institutionen und Verbänden, zu denen sie weiterhin ausgezeichnete Beziehungen pflegt.

Neben ihrer anerkannten Charakterstärke wies Bundesrichterin Escher auch stets ein hohes Mass an Sensibilität auf und war um das Wohlergehen aller bemüht. Sie unterstützte ihre Kolleginnen und Kollegen in jeder Hinsicht, sowohl [PAGE 2641] beruflich als auch privat. Bei der Ausübung ihres Amtes hat Bundesrichterin Escher eine herausragende Leistungsfähigkeit und ein überaus starkes Engagement an den Tag gelegt, sodass ihr Ausscheiden in den Ruhestand eine Lücke hinterlässt, die nur schwer zu füllen sein wird.

Sehr geehrte Frau Escher, sehr geehrter Herr Breitenmoser, sehr geehrter Herr Schöbi, im Namen der Bundesversammlung danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihr langjähriges Engagement im Dienste der Schweizer Justiz und wünsche Ihnen einen erholsamen, aber auch spannenden, wohlverdienten Ruhestand. (Stehende Ovation)

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