Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-19
Wortprotokoll
Ich bin der Meinung, dass die Eintragung im Aktienbuch zur Stimme berechtigt. Eigentlich sollte es nicht möglich sein, dass jemand im Aktienbuch mit mehr Stimmen eingetragen ist. Das würde dieser Regelung und - soviel ich weiss - auch der alten widersprechen. Wir können das gerne im Zusammenhang mit Aktienbuch und Stimmrecht noch vertieft betrachten.
Das Hauptbedenken von Leuten, die mehr als 100 Aktien haben, ist wahrscheinlich, dass sie die Vermögensrechte nicht mehr hätten. Hier kann ich eine ganz klare Antwort geben: Auch wer nicht im Aktienbuch eingetragen ist, ist dividendenberechtigt und hat alle Vermögensrechte. So gesehen würden sie nicht geschmälert, er könnte einfach an der Generalversammlung nicht mehr als 100 Stimmen in die Waagschale werfen. Damit kann man die Sorge entkräften. Ich glaube, dass dies im Verhältnis von Stimmrecht und Aktienbuch an sich eindeutig ist, aber wir können das dann gerne noch vertiefen.