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Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-12-20

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Ursprünglich wollte ich eigentlich nichts sagen. Aber ich glaube, man muss nun doch etwas aufpassen, dass nicht der Eindruck entsteht, wir würden eine Diskussion darüber führen, ob man entweder gegen Nazisymbole sei oder ob man für die Kommissionsmotion sei, die das eben genau nicht sei. Frau Vara als Kommissionssprecherin hat ausgeführt, dass es nur um die Frage geht: Macht man ein Spezialgesetz, oder macht man ein allgemeines Gesetz?

Unsere Erfahrung in der Gesetzgebung zeigt, dass wir im Zusammenhang mit der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung eigentlich bereits eine ähnliche Diskussion hatten. Diese Strafnorm ist damals in erster Linie gemacht geworden, um die Diskriminierung von Juden durch Rechtsradikale, die Auschwitz-Lüge usw. zu verbieten. Man hat aber damals auch gesagt, dass man den Tatbestand nicht allzu stark einschränken kann. Wir haben die Rassismusstrafnorm beispielsweise geändert, weil wir plötzlich festgestellt haben, dass auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung eine Form der Diskriminierung ist. Selbstverständlich stellt niemand infrage, dass der Holocaust das[NB]wahrscheinlich[NB]gigantischste Verbrechen in der bisherigen Menschheitsgeschichte ist. Nichtsdestotrotz gibt es andere Formen von Diskriminierung, gibt es andere Formen von Symbolen.

Im Übrigen: Wenn man sagt, die Bestimmtheit des Gesetzes mache die Anwendung einfach, ist das richtig. Aber auch Nazisymbole sind nicht klar definiert. Sie kennen das berühmte Beispiel mit der Nummer 18. "18" symbolisiert für gewisse Leute den ersten und den achten Buchstaben des Alphabetes, also die Buchstaben A und H. Sie können nun aber nicht jeden, der eine Nummer 18 trägt und durch die Stadt geht, als Bedrohung einstufen. Wenn das aber ein entsprechend aussehender rechtsradikaler Mob tut, dann hat die Nummer 18 eine Bedeutung. Insofern ist die Rechtsanwendung schwierig. Das war auch die Schwierigkeit, die wir vor gut zehn Jahren hatten; ich war damals Mitglied der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen. Es ist nicht einfach!

Ich plädiere dafür, dass wir, wie in der Gesetzgebung üblich, eine Strafnorm ausformulieren, die so klar wie möglich, aber so offen wie nötig ist. Es ist dann letztlich an der Gerichtspraxis, eine kleine Definition vorzunehmen.

Das Problem gibt es auch bei anderen Tatbeständen: Bei den Ehrverletzungsdelikten ist zum Beispiel auch nicht ganz klar, was konkret eine Ehrverletzung ist. Aber die Praxis entwickelt sich über die Zeit, so gibt es dann mehr Bestimmtheit. Das ist der Grund. Wir wollten nicht den Holocaust verniedlichen oder seine Bedeutung nicht anerkennen, sondern wir wollten eine Strafnorm schaffen, die eine gewisse Stabilität hat und sich in das Strafrechtssystem integriert.