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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-20

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-20

Wortprotokoll

Ich nehme gerne zum Eintreten zu diesem CO2-Gesetz Stellung. Es wurde verschiedentlich gesagt: Es ist wichtig, dass wir hier jetzt einen ersten Schritt machen. Die Bevölkerung hat bekanntlich im Juni das Klima- und Innovationsgesetz klar angenommen. Gestützt auf dieses Gesetz haben wir jetzt den Auftrag, das CO2-Gesetz zuerst für die Zeit bis 2030, anschliessend für 2030 bis 2040, dann für 2040 bis 2050 anzupassen.

Ich wurde verschiedentlich gefragt, was nun nach der erwähnten Volksabstimmung passiere. Es wurde etwa auch moniert, dass jetzt gar nichts passiere. Ich glaube, dieser Rat darf für sich in Anspruch nehmen, dass auch dank ihm sehr viel gegangen ist. In der Zwischenzeit - und das gehört zusammen - wurde der Mantelerlass angenommen. Morgen kommt das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren, und im Bundesrat haben wir eine Aussprache zur Beschleunigung des Netzausbaus geführt. Das sind alles Massnahmen, die getroffen wurden und werden, die natürlich der Umsetzung des Rahmengesetzes, des Klima- und Innovationsgesetzes, dienen. Denn letztlich gilt: Je mehr Strom wir produzieren können, desto rascher ist ein Ausstieg aus fossilen Energien möglich. Da ist also sehr viel gelaufen.

Jetzt kommt kongruent die erste Phase der Revision dieses CO2-Gesetzes dazu. Auch hier haben wir beschleunigt gearbeitet, indem der Ständerat dieses Gesetz bereits im September bearbeitet hat und jetzt der Nationalrat folgt. Es ist für mich sehr zentral, dass wir dieses Gesetz, wenn immer möglich, in der Märzsession bereinigen können, dass wir die Differenzen bis dahin also beseitigen. Dann wird es auch möglich sein, rechtzeitig die Verordnung zu erarbeiten, damit das Gesetz per[NB]1.[NB]Januar 2025 parallel zum Mantelerlass in Kraft treten kann.

Damit das Gesetz verabschiedet werden kann - das wurde hier verschiedentlich gesagt -, ist es wichtig, dass es auch einem allfälligen Referendum standhält, das nie ausgeschlossen werden kann. Vor diesem Hintergrund möchte ich hier, in der Eintretensdebatte, ein paar wesentliche Grundsätze zum Gesetz deponieren.

Ein erster Grundsatz: Der Bundesrat hat während dem Abstimmungskampf ums Klima- und Innovationsgesetz immer betont, er wolle keine neuen Abgaben und keine Erhöhung der CO2-Abgabe. Ich glaube, diesem Grundsatz muss jetzt nachgelebt werden, damit das Gesetz am Schluss auch mehrheitsfähig sein wird. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Einführung einer Flugticketabgabe oder einer Abgabe der Privatfliegerei ab. Ebenso lehnt er eine Erhöhung der bestehenden CO2-Abgabe ab. Stattdessen sollen die bestehenden Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie weitergeführt und punktuell angepasst werden. Der Schwerpunkt liegt auf freiwilligen Massnahmen, Anreizen, gezielten Förderungen und Investitionen.

Ein zweiter Grundsatz ist: Es soll keine Benzinpreiserhöhung geben. Wenn wir ein Referendum verhindern wollen, müssen wir auch beim Benzinpreis sehr vorsichtig agieren; das hat die Vergangenheit gezeigt. In gewissen Regionen der Schweiz sind Leute einfach auf das Auto angewiesen und reagieren sehr kritisch, wenn es um Benzinpreiserhöhungen geht. Aus diesem Grund hat der Bundesrat beschlossen, dass der maximale Zuschlag, den die Treibstoffimporteure an der Tankstelle zur Kompensation verlangen können, bei 5 Rappen pro Liter zu belassen ist. Damit sollen sie einen Teil der Emissionen aus dem Verkehr mit Klimamassnahmen weiterhin ausgleichen. Ich glaube, wir tun gut daran, an dieser maximalen Grenze festzuhalten. Eine weitere Erhöhung kann ein Referendum bringen, das wir gar nicht wollen. Denn dann würden wir einfach Zeit verlieren und hätten überhaupt keine Massnahme.

Der Bundesrat hat Ihnen in der Botschaft im vergangenen Jahr eine Überführungspflicht für die biogenen Treibstoffe vorgeschlagen. Ich weiss, dass auch diese Massnahme umstritten ist, denn auch sie bedeutet eine Preiserhöhung an der Tanksäule. Hier bin ich etwas im Dilemma: Einerseits ist dieser Vorschlag des Bundesrates in der Botschaft enthalten, andererseits hat der Bundesrat im Rahmen der Debatte über das Klima- und Innovationsgesetz gesagt, dass er keine Zuschläge wolle. Es wird am Rat sein, zu beurteilen, in welche Richtung er gehen will. Ich bitte aber auch hier, an ein allfälliges Referendum zu denken und alles daranzusetzen, dass ein solches nicht ergriffen wird.

Ein dritter Grundsatz: Anreize und Fördermassnahmen sollen anstelle von Abgaben und Preiserhöhungen stehen. Zu einem politischen Kompromiss gehört für mich auf der einen Seite, dass es keine neuen Abgaben und keine Abgabenerhöhung gibt. Auf der anderen Seite gehören zu einem politischen Kompromiss umgekehrt natürlich Massnahmen, mit denen der CO2-Ausstoss wirklich reduziert werden kann - das ist das eigentliche Ziel dieses Gesetzes. Im Bereich Verkehr sind das zunächst schärfere Grenzwerte. Zudem soll der Ausbau von Basisinstallationen für Ladeinfrastrukturen unter anderem in Mehrparteiengebäuden unterstützt und dadurch beschleunigt werden. Ich glaube, dass dieser Aspekt sehr wichtig ist: Leute, die bereit sind, auf Elektromobilität umzustellen, müssen Lademöglichkeiten haben, auch wenn sie nicht in einem Einfamilienhaus wohnen, wo das einfacher möglich ist. Hinsichtlich von Mehrparteiengebäuden müssen wir handeln.

Ausserdem sollen mit diesem Gesetz beim ÖV die Elektrobusse und auch die Nachtzüge gefördert werden. Das sind klassische Anreize, um umzusteigen, die ohne Obligatorien und zusätzliche Kosten funktionieren. Jene, die diese Anreize nutzen wollen, sind dazu eingeladen.

Im Gebäudebereich sollen die Kantone weiterhin unterstützt werden, damit die Dynamik im Gebäudeprogramm aufrechterhalten bleibt. Die Vorlage sieht neue Fördertatbestände wie etwa die Förderung der Biogasanlagen vor. In der Industrie setzen wir grösstenteils auf die bewährten Instrumente. Emissionsintensive Unternehmen nehmen wie bisher am Emissionshandelssystem teil. Zudem wird auch die [PAGE 2495] Befreiung von der CO2-Abgabe mit Verminderungspflichten weitergeführt. Diese Möglichkeit, und das ist auch eine sehr wichtige Massnahme, soll künftig allen Unternehmen offenstehen, damit für alle Unternehmen ein Anreiz besteht, CO2 zu reduzieren.

Auch im Bereich der Anpassungen und der Prävention wollen Sie zusätzliche Mittel vorsehen. Das begrüsse ich sehr. Es wird nicht ohne Anpassungsmassnahmen gehen. Das ist auch ein Auftrag aus der Volksabstimmung im Juni.

Ich komme zum Fazit: Wir sollten ein Referendum für dieses Gesetz vermeiden. Das ist beim Mantelerlass sehr gut gelungen - ich weiss noch nicht, ob es hier gelingen wird -; ich denke, es ist dort gelungen, einen Kompromiss zu erarbeiten. Die Unterschriftensammlung läuft, aber es ist gelungen, einen Kompromiss zu finden und eine Vorlage zu erarbeiten, die einem Referendum standhält. Der Kompromiss sollte auch hier gelingen, und ich meine, wir sind mit dieser Vorlage auf gutem Weg, wenn Sie die kritischen Punkte, die ich hier erwähnt habe, entsprechend berücksichtigen.

Die vorliegende Revision setzt auf gezielte Fördermassnahmen und Anreize. Im Gegenzug möchte der Bundesrat auf die Einführung neuer Abgaben und die Erhöhung von bestehenden Abgaben verzichten. Ebenso wollen wir auf eine weitere Erhöhung der Diesel- und Benzinpreise soweit möglich verzichten.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, einzutreten und die Detailberatung aufzunehmen.