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Maissen Theo · Ständerat · 2000-03-08

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Es ist bekannt, dass die Umsetzung der Verfassungsbestimmung betreffend Spielbanken kein Musterbeispiel zielführender Gesetzgebungsarbeit und effizienten Verwaltungshandelns ist. Gestern hatte nämlich nicht nur Kollege Brändli Geburtstag, sondern es sind auch genau sieben Jahre her, dass das Schweizer Volk diese Verfassungsbestimmung angenommen hat. Das ist also auch eine Art Geburtstag.

Nun legt die Verfassung fest, nach welchen Gesichtspunkten der Bundesrat die Konzessionen zu erteilen hat, nämlich nach regionalen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Gefahren, die mit jedem solchen Spielbetrieb verbunden sind. Im Gesetz selber haben wir dann explizit festgehalten - vor allem auf Antrag der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen -, dass der Tourismus zu fördern sei und dass Bund und Kantone Einnahmen aus diesen Spielbetrieben erhalten sollen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat sich damals vor allem auch mit einer Frage intensiv auseinander gesetzt, mit der sich der Bundesrat in seiner Vorlage nicht auseinander gesetzt hat: Wie werden die Übergangsregelungen für die bestehenden Spielbetriebe gehandhabt, bis diese unter dem neuen Recht auch andere Angebote machen können? Unser Rat hat deshalb Artikel 61 eingefügt, also die übergangsrechtlichen Konzessionsbestimmungen. Die Intention des Gesetzgebers war ganz klar die, dass man in der Phase des Überganges vom alten zum neuen Recht vermeiden wollte, dass bestehende Betriebe in ihrer Existenz gefährdet würden. Das war die Intention. Man hat sich dann weniger mit der Frage der Abgaben usw. befasst, denn die Zielrichtung war klar.

Nun hatten die ersten Entwürfe der Spielbankenverordnung allerdings gezeigt, dass hier Abgaben vorgesehen waren, die eine Höhe erreicht hätten, die diese Intention des Gesetzgebers ganz klar unterlaufen hätte. Man sprach davon, dass man mit einem Abbau von bis zu 700 Arbeitsplätzen rechnen müsste, wenn das so gemacht worden wäre, wie es beabsichtigt war. Meine Empfehlung ging in die Richtung, dass die Intention des Gesetzgebers beachtet wird und die bestehenden Betriebe nicht gefährdet werden.

Ich habe nun eingesehen, dass meine beiden Empfehlungen nicht eins zu eins erfüllbar sind, weil das Spielbankengesetz offenbar nach juristischer Beurteilung - da kann ich meistens nicht so gut mitreden - diesen Spielraum nicht kennt. Aber ich bin sehr erfreut festzustellen, dass das Ziel der Empfehlung vom Bundesrat anerkannt worden ist, nämlich: dass Abgaben oder Übergangsauflagen nicht dazu führen, dass in dieser Übergangsphase bestehende Betriebe eingestellt werden müssen. Die Verordnung, die nun jüngst herausgekommen ist, gibt mit den Artikeln 126 bis 137 einen beachtlichen Handlungsspielraum. Vor allem bei Artikel 131, welcher die Besteuerung in der Übergangsphase regelt, sollte es mit dieser kaskadenartigen Lösung möglich sein, vernünftige Regelungen zu finden.

Ich nehme die Zusicherung des Bundesrates sehr gerne zur Kenntnis, dass wegen Übergangsauflagen und wegen der Besteuerung in der Übergangszeit keine Schliessungen notwendig sind.

Es ist auch sehr erfreulich, festzustellen, dass man im ersten Betriebsjahr, ab dem 1. April 2000, in einer Anlaufphase Reduktionen vorgesehen hat. Mir scheint das sinnvoll zu sein, wenn sich diese Branche entwickeln soll.

Ich selber darf bei meiner Beurteilung der Verordnung nun feststellen, dass diese eine rechtliche Grundlage für die gedeihliche und nachhaltige Entwicklung eines jungen Wirtschaftszweiges gibt, der für den Tourismus wichtig ist. Hier kann auch festgehalten werden, dass es in der Schweiz im internationalen Vergleich nun eine insgesamt durchaus wirtschaftsfreundliche Regelungsstruktur gibt. Nun wird es darum gehen, dass wir - auch hier vom Parlament aus - die weitere Entwicklung, besonders jene mit Bezug auf die Auswirkungen der Leitlinien für die Konzessionspolitik, kritisch beobachten. Nach meinem Dafürhalten zeichnet sich ab, dass das Korsett für regionalwirtschaftliche und touristische Entwicklungen zu eng ist. Besonders denke ich, dass die Tourismusgebiete und vor allem die Weltkurorte bei den Konzessionen A nach den Vorgaben, durch die Leitlinien, zu wenig berücksichtigt sind. Da sollte man sich noch Überlegungen machen; wir werden dies sicher kritisch verfolgen.

In diesem Zusammenhang habe ich die Erwartung an den Bundesrat, dass man, wie nun bei der Verordnung, auch bei diesen Leitlinien differenziert vorgeht, dass man ebenfalls gewichtet und Entwicklungschancen realisieren lässt.

In diesem Sinne bin ich damit einverstanden, dass die Empfehlung abgeschrieben wird.

Ich möchte vor allem der Departementsvorsteherin dafür danken, dass sie sich Mühe gegeben hat, sich mit den Belangen eingehend auseinander zu setzen. Dem Bundesrat möchte ich dafür danken, dass er doch noch eine Lösung getroffen hat, die, wie ich meine, eine Grundlage für eine vernünftige Entwicklung abgibt.