Lexipedia

Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-12-20

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Gerne begründe ich Ihnen meinen Minderheitsantrag zu Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a. Es geht hier um die CO2-Flottenzielwerte. CO2-Flottenzielwerte verpflichten die Autoimporteure, die durchschnittlichen CO2-Emissionen der in der Schweiz neu zugelassenen Autos stetig abzusenken. Diese Massnahme ist enorm wichtig, weil der Verkehr momentan immer noch für über ein Drittel der in der Schweiz ausgestossenen CO2-Emissionen verantwortlich ist - 38 Prozent im Jahre 2021.

Die Flottenelektrifizierung ist der wichtigste Hebel, um unsere Reduktionsziele im Verkehr zu erreichen. Um diese Flottenziele zu berechnen, werden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Emissionsarme Fahrzeuge müssen bevorzugt werden; es darf nicht zu einer Verzerrung kommen.

Der Bundesrat schlug vor, bei der Berechnung die Eigenschaften der Fahrzeuge in der Neuwagenflotte zu berücksichtigen: neben der Standfläche und der Nutzlast auch das Gewicht. Der Ständerat hat das Kriterium des Gewichts gestrichen. Warum das? Jahrelang hatten die schwersten Neuwagen auch den höchsten CO2-Ausstoss. Seit 2022 dominiert aber das Zusatzgewicht der Elektroauto-Batterie. Jetzt gilt: Je schwerer die Fahrzeuge, desto weniger CO2 stossen diese aus.

Der Ständerat wollte das Flottenziel verschärfen, indem er das Gewicht herausstrich. Er hat damit aber eigentlich das Gegenteil bewirkt. Er wollte verhindern, dass Importeure von einem weniger strengen Flottenziel profitieren können. Unter anderem die Eidgenössische Finanzkontrolle hatte diese Korrektur auf der Grundlage der damaligen Datenlage empfohlen. Bei diesem Vorgehen ist der Ständerat davon ausgegangen, dass das Gewicht ausschliesslich als Bonus berücksichtigt wird. Mittlerweile ist das eben anders. Die EU hat ihre Kriterien angepasst. Die neuen Vorschriften sollen im Jahre 2025 in Kraft treten. Ab dann kann das Gewicht eben auch als Malus berücksichtigt werden. Schwere Hybridautos würden dann eben auch entsprechend benachteiligt.

Alt Ständerätin Lisa Mazzone hat dies in der Ständeratsdebatte übrigens bereits erwähnt: "Entre-temps, on a pu apprendre que l'Union européenne avait évolué et qu'elle comptait également le poids de manière négative. Avant, on pouvait importer des voitures plus lourdes et cela réduisait l'effet. Par conséquent, il y avait un contre-incitatif à importer des voitures plus lourdes. L'Union européenne est en train de corriger ce critère. Je pense que le deuxième conseil devra également regarder plus précisément comment on peut mieux prendre en compte le travail de l'Union européenne." (AB 2023 S 903)

Ich fasse zusammen: Im Ständerat wurde explizit gewünscht, dass der Nationalrat die Regelung noch einmal anschaue und an die neuen EU-Vorschriften anpasse. Es ist sinnvoll, die gleichen Kriterien wie in der EU anzuwenden. Dies wurde uns auch von Herrn Bundesrat Rösti in der Kommission zugesichert. Der Ständerat hat seinen Entscheid auf der Grundlage von mittlerweile veralteten Daten und veralteten EU-Vorschriften gefällt. Das müssen wir jetzt korrigieren.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen - dies auch dann, wenn Sie noch nicht gänzlich überzeugt sind -, denn es ist wichtig, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit man das noch einmal genau prüfen kann.