Würth Benedikt · Ständerat · 2023-12-20
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Stellungnahme zu meiner Interpellation. Ich bin teilweise befriedigt. Ich möchte vorab zwei Vorbemerkungen machen.
Zum einen: Es ist klar - das bestreitet wohl niemand -, dass die Menschenrechtslage in Afghanistan schlecht ist. Speziell für Frauen ist die Situation sehr schwierig. Zum andern: Das Dublin-System ist mehr oder weniger am Boden. Nachbarländer der Schweiz, beispielsweise Italien, weigern sich, das System anzuwenden. Ich denke, das ist als Ausgangslage wichtig.
Die Praxisänderung des SEM hat darum in Kantonen und Gemeinden einige Diskussionen ausgelöst, weil der Eindruck entstand, dass eine Gruppe allein mit Bezug auf Nationalität und Geschlecht tel quel die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen bekommt, unabhängig von einer individuellen Prüfung der spezifischen Fluchtgründe gemäss Artikel 3 des Asylgesetzes. Das wäre ein Paradigmenwechsel mit unklaren präjudiziellen Auswirkungen, denn Artikel 7 Absatz 1 des Asylgesetzes sagt klar: "Wer um Asyl nachsucht, muss die Flüchtlingseigenschaft nachweisen oder zumindest glaubhaft machen." In der Stellungnahme des Bundesrates wird deutlich, dass es weiterhin eine Einzelfallprüfung gibt. Insofern sind die ersten Befürchtungen, die mit diesem Praxiswechsel einhergingen, relativiert. Darum bin ich von der Stellungnahme des Bundesrates auch teilweise befriedigt.
Trotzdem ist das asylpolitische Signal meines Erachtens problematisch. Es geht hier nicht allein um verfolgte Afghaninnen. Es geht hier generell um die Asylsituation betreffend Afghanistan, darum auch der Titel meiner Interpellation. Denn gemäss Artikel 51 des Asylgesetzes werden "auch Ehegatten von Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder [...] als Flüchtlinge anerkannt und erhalten Asyl, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen". Die Kernfrage ist also: Stellen wir neu integral auf Geschlecht und Nationalität als Asylgründe ab, unbesehen davon, wie der Nachweis konkreter Asylgründe aussieht? Das ist die Frage, die zu Recht auch in der Motion Bauer gestellt wird. Ich teile die Auffassung unseres ehemaligen Kollegen, dass das entscheidende Kriterium das Herkunftsland und nicht die Staatsangehörigkeit sein soll. Ich bleibe darum dabei: Die präjudizielle Wirkung der Begründung für die Praxisänderung ist trotz aller Relativierungen, die wir in der Zwischenzeit gehört haben, problematisch. Was machen wir bei dieser Argumentationslinie beispielsweise mit Frauen aus dem Iran? Darauf antwortet der Bundesrat nicht.
Es kommt dazu, dass ein Abstellen auf Geschlecht und Nationalität auch einen Pull-Effekt für Afghaninnen ergeben kann, die in einem Drittstaat leben. Ich erinnere daran, dass sich allein in Pakistan eine Million Afghanen aufhalten. In den Nachbarländern Afghanistans sind es insgesamt 5,2 Millionen. Und nochmals: Es geht hier nicht nur um afghanische Frauen, sondern es geht in der Konsequenz natürlich auch um den Familiennachzug.
Für mich bleiben bei dieser Praxisänderung Fragen offen. Ich bin froh, dass die Staatspolitische Kommission die Sachlage aufgrund der Motion Bauer nun vertieft prüft, auch im Lichte des neuesten, aus meiner Sicht problematischen Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes.
Ziemlich locker geht der Bundesrat sodann mit den prozeduralen Fragen um. Es gibt zum einen die internationale Ebene; hier wird einfach auf die anderen europäischen Staaten bzw. auf die European Union Agency for Asylum verwiesen. Ich hätte erwartet, dass der Bundesrat auch klar sagt, dass die Schweiz bei diesem Thema völkerrechtlich völlig frei ist. Wir sind hier nicht bei irgendwelchen Binnenmarktabkommen, bei denen wir mit dem autonomen Nachvollzug das EU-Recht umsetzen müssen; wir sind hier völkerrechtlich frei.
Zum andern habe ich auch die nationale Ebene angesprochen, sprich die Konsultation bei den Kantonen. Natürlich ist die Antwort des Bundesrates in formaler Hinsicht richtig. Ich meine aber, sie sei politisch falsch. Wir müssen in diesem Land schon aufpassen, dass wir im Asylvollzug nicht zwei Parallelgesellschaften schaffen: einerseits die Berner Cloud - so sage ich mal - mit Migrationsbeamtinnen und -beamten, flankiert von Expertinnen und Experten für Migrationsrecht sowie vielen NGO; andererseits die Leute an der Basis, die tagtäglich für die Betreuung sorgen, oder jene, die tagtäglich mit Sicherheitsfragen zu tun haben, sei es bei der Polizei, sei es bei der Transportpolizei bei den Bahnen. Ich rate Ihnen, auch mit diesen Leuten zu reden. Was diese Leute beim Asylvollzug in der Schweiz erleben, ist teilweise echt schwierig und problematisch.
Wir müssen aufpassen, dass wir im Vollzug keine Distanz zwischen diesen beiden Welten schaffen. Darum wären Konsultationen bei solchen Praxisänderungen wichtig. Insofern finde ich die Antwort des Bundesrates in diesem Punkt überhaupt nicht befriedigend.
Ich fasse zusammen: Frauen, die direkt aus Afghanistan kommen und die auch belegen können, dass sie Fluchtgründe haben, denen soll Asyl gewährt werden. Aber es ist klar, es braucht eine Prüfung in jedem Fall. Wenn es aber um Menschen geht, die zuerst in einem Drittstaat waren, etwa Iran oder Pakistan, wo derzeit keine Fluchtgründe vorliegen, dann ist die Praxis des SEM nicht nachvollziehbar, dann führt sie zu einem Pull-Effekt. Darum bin ich froh, dass die Staatspolitische Kommission diese ganze Thematik vertieft und sachlich diskutiert und dann auch prüft, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt.
Die Diskussionen in diesen Tagen und Wochen zu diesem ganzen Thema empfand ich als sehr problematisch: Es geht hier um einige sehr berechtigte Fragen, die wir sachlich [PAGE 1264] diskutieren müssen. Mit einer Polarisierung in der Asyldebatte kommen wir nicht weiter.
Ich bitte Sie, die Themen hier wirklich nüchtern und sachlich anzugehen und notfalls dann auch gesetzgeberisch tätig zu werden.