Würth Benedikt · Ständerat · 2023-12-20
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20
Wortprotokoll
Ich muss schon noch kurz auf das replizieren, was Herr Sommaruga gesagt hat.
1.[NB]Ich glaube, in diesem Saal ist Kritik an den Gerichten erlaubt, das gehört zur Demokratie. Die Gerichte kritisieren gelegentlich auch den Gesetzgeber, auch das akzeptieren wir.
2.[NB]Es ist klar, dass wir selbstverständlich die Genfer Flüchtlingskonvention und das Gesetz, so wie es vorliegt, einhalten. Wenn Sie das Gesetz zitieren, müssen Sie den Artikel gesamthaft zitieren. In Artikel 3 Absatz 2 AsylG sind die frauenspezifischen Fluchtgründe aufgeführt. Es heisst dort: "Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen." Aber diesem Satz ist das Grundprinzip vorgelagert, das für alle - Frauen und Männer - gilt, es steht nämlich: "Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken." Das gilt immer individuell, Kollege Sommaruga, das ist auch Asylgesetz. Der Nachweis der Flüchtlingseigenschaft muss individuell erfolgen. Die Staatsangehörigkeit allein schafft keinen Nachweis einer Flüchtlingseigenschaft, das wäre völlig neu.
Insofern hat diese Praxisänderung schon eine gewisse Brisanz. Es gab eine Ausnahme in Bezug auf den Schutzstatus S der Ukrainerinnen und Ukrainer, das ist aber eine andere Geschichte. Die Grundordnung im Asylrecht ist eigentlich klar. Wir wollen, dass gerade diese beachtet wird. Darum muss die Diskussion jetzt auch in der Kommission und dann im Plenum wieder geführt werden.