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Bäumle Martin · Nationalrat · 2023-12-20

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Bei den Differenzen beantragen wir Ihnen dringend, bezüglich der Überführung der Kompensation der Mehrheit zu folgen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Vorlage des Bundesrates keine Limite kennt. Der Bundesrat definiert einen Satz von 5 bis 10 Prozent. Das könnte durchaus 8 bis 10 Rappen entsprechen. Der Ständerat hat dann einen Deckel von 5 Rappen definiert, aber kein Ziel festgelegt. Damit besteht das Risiko, dass wenig effiziente, teure Beimischungen gemacht werden, dass dann vielleicht nur zwischen 0 und 1 Prozent, wenige Liter, beigemischt werden. Damit erreichen wir das Ziel einer Beimischpflicht nicht.

Ihre UREK hat dann mit ihrem Kompromiss - das ist der Mehrheitsantrag - ein Beimischziel von minimal 3 Prozent und maximal 10 Prozent definiert und gleichzeitig, wie der Ständerat, einen Deckel von 5 Rappen festgelegt. Das heisst, nach heutiger Lesart geht man davon aus, dass damit etwa eine Beimischquote von 6 Prozent, bis 5 Rappen, möglich wäre. Anders gesagt: Wenn man 3 Prozent - das Minimum - beimischen würde, wären wir bei 2,5 Rappen. Ich sage das einfach, damit wir wissen, wovon wir reden. Beim Entwurf des Bundesrates wäre es auf bis zu 10 Rappen gegangen. Hier reden wir von maximal 5 Rappen, es kann aber, das ist klar, auch weniger sein.

Es ist auch interessant, dass sich in diesem Bereich jetzt plötzlich unheilige Allianzen bilden. Die einen sagen, sie hätten Angst vor der Benzinpreiserhöhung um einige Rappen, und die anderen sagen, weil Synfuels oder Biofuels nicht effizient seien, würden sie diese Beimischquote auch ablehnen. Letztlich ist es so, dass es in den nächsten zwanzig, dreissig Jahren immer noch Fahrzeuge geben wird, die mit konventionellen Stoffen herumfahren. Es muss dann mindestens Biofuel oder SAF sein. Sonst haben Sie einfach das Problem, dass diese Fahrzeuge dann immer noch mit fossilen Treibstoffen herumfahren, entsprechend CO2 ausstossen und die Besitzer einfach Bussen zahlen. Das ist nicht die Idee, wenn wir CO2 reduzieren wollen.

Auch bezüglich des Kompensationsaufschlags bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Damit würden wir einen Mittelweg finden, damit die Stiftung Klik nicht jedes Jahr genau das Maximum von 5 Rappen einhalten muss, sondern über die Jahre gemittelt 5 Rappen erreichen muss. Wenn ein Projekt startet, kann es einmal teurer werden, es kann einmal 6 oder 7 [PAGE 2517] Rappen benötigen. Das muss dann aber kompensiert werden und wieder auf 3 Rappen zurückgehen, damit insgesamt die 5 Rappen eingehalten werden. Das gibt der Stiftung Klik mehr Spielraum und vergrössert die Investitionssicherheit.

Den Antrag der Minderheit Suter werden wir heute ablehnen, obwohl wir 180 Franken pro Tonne CO2 richtig finden, weil wir davon ausgehen, dass auch ein Bundesrat Rösti diese Kompetenz bis 2030 kaum ausschöpfen würde. Vielmehr würden wir damit aber einen Referendumsgrund schaffen - für nichts und wieder nichts. Zudem haben wir nach der Abstimmung zum CO2-Gesetz das Versprechen der damaligen Bundesrätin Sommaruga gehört, dass man keine neuen Abgaben wolle. Da müssen wir, glaube ich, einfach Leih halten, auch wenn wir das faktisch falsch finden. Das gilt ebenso für die angetönten maximal 49 Prozent des Ertrags aus der CO2-Abgabe: Hier bleiben wir beim Anteil von 33 Prozent.

Zur Beimischpflicht von SAF sage ich nicht mehr viel; wir haben unseren Minderheitsantrag unterdessen zurückgezogen. Ich habe Ihnen ausführlich begründet, warum der Weg der Mehrheit im Moment der einzige ist, auch wenn es noch gewisse Fragezeichen gibt.

Damit komme ich zur Privatjetabgabe, der Pièce de Résistance in diesem Block: Sie wurde, so wie sie formuliert ist, eins zu eins aus dem alten CO2-Gesetz übernommen. Damals hatten wir aber eine Ticketabgabe für alle Flüge, während wir heute bei den übrigen Flügen eine Beimischpflicht haben. Bei der Geschäftsfliegerei ist noch nicht so klar, wie die Privatfliegerei dann effektiv vom EU-Recht betroffen sein wird. Je nach Abflug-Flughafen wird sie wahrscheinlich zahlen bzw. beimischen müssen oder eben nicht. Wichtig ist nun aber, dass mit dem, was wir hier machen, erstens keinerlei Lenkungswirkung entsteht. Das heisst, dass entweder das Geld bezahlt oder ein anderer Abflug-Flughafen im Ausland gesucht wird, um das zu umgehen. Zweitens wird dadurch kein Kilogramm CO2 eingespart und kein Prozent oder Liter SAF beigemischt.

Sie haben eine Absichtserklärung der Branche auf dem Tisch - meine Interessenbindung habe ich schon offengelegt -, die auch von Swissmem und Spin, dem Verein, den ich mitgegründet habe, getragen wird. Demnach erklären sie sich bereit, freiwillig mehr zu tun als das Minimum gemäss EU-Recht, das heisst, SAF beizumischen sowie Geld in Technologie und Innovation zu stecken. Wenn Sie also heute diese Abgabe ablehnen, dann wird das viel mehr auslösen, weil es dann Innovation geben wird, weil es eine Beimischquote geben wird und die Privatfliegerei hier vorangehen kann. Was wir wollen, ist, CO2 zu reduzieren und SAF beizumischen. Mit der Abgabe nehmen Sie dagegen einfach Geld ein, das Sie dann vielleicht in den öffentlichen Verkehr stecken oder in Klimamassnahmen irgendwo anders. Es wird aber nicht direkt der Privatfliegerei zugutekommen, sodass diese selber investieren könnte. Wenn man also etwas erreichen will, dann muss man diese Abgabe heute ablehnen. Sie ist ein Anachronismus aus dem alten CO2-Gesetz, und zudem sind wir heute mit der Beimischquote einen Schritt weiter.

Die grünliberale Fraktion wird grossmehrheitlich die Minderheit Jauslin unterstützen, nachdem wir diese Vereinbarung mit der Branche haben, auf die wir zählen. Da erwarten wir auch, dass der Bundesrat dann entsprechende Gespräche aufnimmt, und wir werden die Branche auch weiterhin in die Pflicht nehmen.