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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-20

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Hier schlägt Ihnen die Kommission eine leichte sprachliche Verbesserung der Fassung des Nationalrates vor. Grundsätzlich geht es aber um die Überführung des so genannten Kodak-Entscheides des Bundesgerichtes in das Gesetz.

Allerdings geht die Bestimmung in zwei Bereichen weiter als das Bundesgerichtsurteil: Erstens wird die Bestimmung auf alle Immaterialgüter ausgedehnt, und zweitens soll der Missbrauchstatbestand nicht davon abhängig sein, dass im betroffenen Land ähnliche rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen der Inverkehrsetzung vorherrschen, da eine solche Bestimmung dem Diskriminierungsverbot der WTO widersprechen würde.

Für die Kommission war bei der Diskussion dieser Bestimmung - wie im Nationalrat auch - nicht zuletzt folgende Überlegung ausschlaggebend: Eine Bestimmung, die darauf abgestützt hätte, dass im betroffenen Land ähnliche Bedingungen wie in der Schweiz herrschen, hätte die rechtsanwendenden Behörden vor unlösbare Abklärungsprobleme gestellt, die Verfahren verzögert und damit die [PAGE 327] Rechtssicherheit in einem für die Wirtschaft sensitiven Bereich geschwächt.

Allerdings schlägt Ihnen die Kommission eine sprachliche Verbesserung vor, denn Einfuhrbeschränkungen sind ein besonderer Aspekt der Wettbewerbswirkungen. Der einzufügende Satz ist somit eine Ausnahme vom Grundsatz; er muss folglich sprachlich entsprechend dargestellt werden. Das geschieht in der Einleitung mit den Worten: "Hingegen unterliegen ...." Materiell entspricht diese Formulierung jener des Nationalrates.