Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-20
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Es hat zusätzlich zu dem Unterschied, den Ihnen der Kommissionspräsident dargelegt hat, noch einen weiteren: Die Mehrheit verlangt eine Aufstockung der Prämienverbilligungen um 200 Millionen Franken; die Minderheit beantragt Ihnen 150 Millionen Franken. Der Betrag der erstmaligen Aufstockung ist also auch ein anderer.
Ich bin mit der Minderheit der Überzeugung, dass wir es angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes bei einer Erhöhung der Beiträge des Bundes an die Prämienverbilligung von 150 Millionen Franken belassen sollten. Wir haben - Sie erinnern sich daran - im Rahmen der Diskussion um die Familienbesteuerung ja auch die Diskussion mit dem Herrn Finanzminister geführt, haben dort um diese 150 Millionen Franken gerungen und haben im Prinzip auch versucht, 150 Millionen Franken herauszusparen, damit wir dann hier bei der Prämienverbilligung einen entsprechenden Betrag aufstocken können. Das ist das erste Argument.
Das zweite Argument ist: Wenn Sie die Zahlen ansehen, die benötigt werden und uns von der Verwaltung vorgelegt worden sind, um die Massnahmen erfüllen zu können, die wir jetzt in diesem Gesetz beschlossen haben, dann kommt man zu der gewünschten Aufstockung von eben diesen 150 Millionen Franken auf Bundesebene. Es werden ja noch die entsprechenden Ergänzungsbeiträge der Kantone hinzuzulegen sein. Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir für den Grundbetrag nicht über 150 Millionen Franken hinausgehen sollten.
In Bezug auf die jährlichen Erhöhungen fahren wir mit 3 Prozent, weil wir denken, dass diese Zuwachsrate in etwa angemessen ist - auch wenn sie sich an der unteren Grenze bewegt; darüber sind wir uns im Klaren. Aber wir möchten mit den 3 Prozent einen sicheren Rahmen geben.
Wenn man Absatz 2 der Mehrheit liest, könnte man davon ausgehen, es handle sich um eine völlig harmlose Bestimmung, weil der Bundesrat nach seinem eigenen Gutdünken und nach dem Stand der Bundesfinanzen entscheiden könne, wie viel er hier beitragen möchte. Ich habe Bedenken gegenüber diesem Absatz, weil wir die ganze Kompetenz dem Bundesrat geben, also nicht selber entscheiden, in welchem Ausmasse wir hier eine jährliche Erhöhung vorsehen möchten, und weil im Rahmen der Kommission im Prinzip die Rede davon war, dass diese Beiträge mit den Gesundheitskosten wachsen müssten. Das war die ausgewiesene Meinung der Mehrheit.
Sie wissen es: Wir können im Moment nicht vorhersagen, wie die Gesundheitskosten resp. die Prämien steigen werden. Das können 4, 5, 6, 7 Prozent sein. Auch deshalb ist mir ein Offenlassen dieser Steigerungsrate einfach zu unsicher. Auch wenn jetzt noch eine gewisse Abdämpfung in den Absatz eingebaut worden ist, indem präzisiert wird, man könne auf die Situation oder die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht nehmen - auch das ist mir noch nicht Garantie genug, dass wir hier nicht in ein grosses Kostenwachstum hineinmarschieren, das beim heutigen Stand der Bundeskasse einfach nicht tragbar ist.
Deshalb also der Antrag der Minderheit: eine Erhöhung um 150 statt um 200 Millionen Franken und klar begrenzt während vier Jahren 3 Prozent Erhöhung für die neu anfallenden Kosten und kein Offenlassen und keine Carte blanche für den Bundesrat.