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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-08

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-08

Wortprotokoll

Herr Lombardi ist jetzt zum Teil auch verfahrensmässig ins Detail gegangen, und ich möchte deshalb auch diese Fragen kurz aufnehmen. Er wirft aber zahlreiche Fragen auf, die ich jetzt nicht im Einzelnen beantworten will, zum Teil auch nicht kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass zurzeit die Untersuchungen der GPK laufen. Diese werden am nächsten Dienstag abgeschlossen sein. Die Diskussion dieses Geschäftes heute findet mitten im laufenden Verfahren der GPK statt und ist somit meines Erachtens etwas unglücklich terminiert. Mit der behaupteten Ungleichbehandlung des Gesuches des Casinos Admiral in Mendrisio gegenüber anderen Gesuchen befasst sich neben der GPK auch noch das Bundesgericht; denn es wurde auch eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Bundesrat an das Bundesgericht eingereicht.

Ich möchte Ihnen jetzt vorweg einen Überblick über die ganze Geschichte des Casinos in Mendrisio geben, so, wie sie sich mir jetzt präsentiert, möchte aber die Ergebnisse der GPK nicht vorwegnehmen: Mitte November 1995 ersuchte der Regierungsrat des Kantons Tessin den Bundesrat um Genehmigung der kantonalen Boulespielbewilligung für den Kursaal Mendrisio. Bevor das - bei jeder Genehmigung vorangehende - Prüfungsverfahren abgeschlossen werden konnte, beschloss der Bundesrat am 24. April 1996, bis auf weiteres keine kantonalen Boulespielbewilligungen mehr zu genehmigen, er beschloss das so genannte Moratorium. Grund für diese Massnahme war die Tatsache, dass in den vorangehenden Jahren eine äusserst dynamische Entwicklung auf dem Schweizer Geldspielmarkt eingesetzt hatte. Zahlreiche neue Kursäle wurden eröffnet, so dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Moratoriums bereits 24 Kursäle betrieben wurden und zudem mehrere Projekte in Vorbereitung waren.

Diese Entwicklung drohte das neue Spielbankengesetz, das am 1. April 2000 in Kraft treten wird, schwerwiegend zu präjudizieren.

Mit Schreiben vom 27. Juni 1997 warnte der Bundespräsident alle Kantone davor, in Umgehung des Moratoriums reine Automatencasinos zu bewilligen. In einem separaten Schreiben machte er den Kanton Tessin gesondert auf die Problematik des Casinos Mendrisio aufmerksam. Er [PAGE 54] verdeutlichte nochmals, dass eine Missachtung des Moratoriums auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung erfolge. Diese Warnung gab die Regierung des Kantons Tessin in einem Schreiben vom 8. Juli 1997 an die Initianten des Projektes Casino Mendrisio weiter und lehnte darin selbst jegliche Verantwortung für spätere Folgen ab. Trotz diesen klaren und unmissverständlichen Aussagen öffnete das Casino Mendrisio im November 1997, also eineinhalb Jahre nach Beschluss des Moratoriums, seine Tore.

Nachdem in einigen Kantonen Tendenzen für die Eröffnung von weiteren Automatencasinos festgestellt wurden, sah sich der Bundesrat am 22. April 1998 gezwungen, mit dem Erlass der Geldspielautomatenverordnung ein zweites Mal die Notbremse zu ziehen und die Homologationspraxis für Geldspielautomaten zu ändern. Das Parlament hat diese bundesrätliche Geldspielpolitik mit der Verabschiedung des neuen Spielbankengesetzes grundsätzlich unterstützt. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Übergangsregelung, gemäss welcher nur jene bestehenden Kursäle eine provisorische Konzession B erhalten, die über eine vom Bund genehmigte, kantonale Boulespielbewilligung verfügen.

Das Parlament hat die heutigen Übergangsbestimmungen nach ausgiebigen Beratungen in beiden Räten und in voller Kenntnis der Konsequenzen für das Casino Mendrisio beschlossen. Jene Anträge, die unter anderem dem Casino Mendrisio den vorläufigen Weiterbetrieb nach Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt hätten, sind in den Räten abgelehnt worden.

Bereits bei der parlamentarischen Beratung wurde davon ausgegangen, dass das Moratorium bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes aufrechterhalten werden wird. Dennoch prüfte der Bundesrat im vergangenen Dezember eingehend, ob die Aufhebung des Moratoriums ein gangbarer Weg wäre, um die Schliessung der Automatencasinos von Herisau - Herisau ist nämlich auch betroffen - und Mendrisio zu verhindern.

Nach sorgfältiger Abwägung ist der Bundesrat aber zum Schluss gelangt, dass das Moratorium - kurz vor Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes - nicht aufgehoben werden kann. Sonst würden diejenigen Initianten und Kantone bestraft, die sich an das bundesrätliche Moratorium und die späteren Warnungen gehalten und ihre Projekte bis zum Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes sistiert haben. Das kann in unserem Rechtsstaat nicht der richtige Weg sein.

Die am 23. Dezember 1999 vom Bundesrat beschlossenen Leitlinien haben insbesondere den Zweck, eine ausgewogene regionale Verteilung der Spielbanken in der Schweiz zu gewährleisten. Die Aufhebung des Moratoriums würde dieses Ziel gefährden, denn neben Mendrisio und Herisau verfügen zurzeit zehn weitere Kursaalprojekte über eine kantonale Boulespielbewilligung. Durch eine vollständige Aufhebung des Moratoriums und noch mehr durch eine teilweise würden zudem vor allem diejenigen Kantone und Casinobetreiber profitieren, die sämtliche Warnungen des Bundesrates in den Wind geschlagen haben. Sie würden für das trotz des Moratoriums geschaffene Fait accompli noch belohnt. Eine solche Politik will der Bundesrat nicht verantworten. Zudem wollte auch das Parlament genau eine solche Entwicklung verhindern.

Aus all diesen Gründen hat der Bundesrat am vergangenen 19. Januar ein Wiedererwägungsgesuch der Tessiner Regierung abgelehnt. Der Bundesrat ist auch heute noch davon überzeugt, dass insbesondere die Vorwürfe der Rechtsverweigerung und der Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt sind. Wir werden aber die Untersuchungen der GPK abwarten.