Lexipedia

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2024-02-27

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Das Wichtigste vorweg: Die Kommission hat diese Vorlage am 18.[NB]Januar beraten und ist einstimmig für Eintreten und einstimmig für Zustimmung zum Bundesbeschluss. Der Ständerat hat ähnlich langweilig getagt und am 12.[NB]Dezember 2023 mit 39 zu 0 Stimmen für diese Vorlage plädiert.

Um was geht es in der Vorlage? Es geht erstens um den Vertrag vom 3.[NB]März 2023 zwischen der Schweiz und der Republik Panama, den man genehmigen soll, und zweitens geht es darum, dass der Bundesrat ermächtigt wird, diesen zu ratifizieren - das selbstverständlich unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.

Erlauben Sie mir zwei, drei Bemerkungen. Verbrechen werden immer internationaler, und damit wird auch die Verbrechensbekämpfung immer internationaler. Der Grund dafür ist ein einfacher: die zunehmende Globalisierung. Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten wird immer wichtiger. Das heisst, wir brauchen Rechtshilfeabkommen, welche klare Regeln festlegen. Der vorliegende Vertrag zwischen der Schweiz und der Republik Panama ist eben genau ein solches Regelwerk. Er schafft verbindliche Regeln für die Rechtshilfe zwischen diesen beiden Ländern.

Ja, was wäre eine Alternative zu diesem Vertrag gewesen? Sie haben sich diese Frage vielleicht auch gestellt. Eine Alternative wäre die alleinige Abstellung auf das Rechtshilfegesetz gewesen. Das heisst, eine Zusammenarbeit wäre möglich, aber es gäbe keine gegenseitige Verpflichtung. Diese gegenseitige Verpflichtung aber, die aus Sicht der Kommission entscheidend ist, gibt es nur mit dem vorliegenden Abkommen. Aufgrund der Komplexität ist klar, dass wir solche gegenseitigen Verpflichtungen brauchen.

Kurz zum Inhalt des entsprechenden Vertrages: Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. Der vorliegende Vertrag nennt auch die genauen Voraussetzungen, die es für die Rechtshilfe braucht, und er enthält zwei Elemente, welche für die Schweiz neben der Verpflichtung besonders wichtig sind: zum einen die doppelte Strafbarkeit und zum andern das Spezialitätenprinzip.

Die doppelte Strafbarkeit bedeutet, dass ein Ersuchen dann abgelehnt werden kann, wenn die Tat nicht in beiden Staaten strafbar ist. Das ist ein entscheidendes Faktum für die Rechtssicherheit. Das Spezialitätenprinzip bedeutet, dass die Beweise, die in diesem Verfahren erhoben werden, nur entsprechend dem Ersuchen verwendet werden dürfen. Das heisst auch, sie dürfen nur in den entsprechenden Verfahren verwendet werden, denen das Ersuchen zugrunde liegt. Diese beiden Punkte, die doppelte Strafbarkeit und das Spezialitätenprinzip, schaffen Rechtssicherheit.

Was wir hier auf dem Tisch haben, ist ein sinnvoller und gut ausgearbeiteter Vertrag, welcher der Schweiz hilft, zumal, und das können Sie der vorliegenden Botschaft entnehmen, keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sie fragen sich vielleicht, warum dem so ist. Wie kann es sein, dass wir einen neuen Vertrag schliessen, der keine zusätzlichen Kosten generiert? Die Antwort ist einfach. Ich habe gesagt, dass es bereits heute aufgrund des Rechtshilfegesetzes möglich ist, Rechtshilfe zu leisten, und die Schweiz diese auch leistet. Das heisst, zukünftig kommen auf die Schweiz keine neuen Aufgaben hinzu, weil sie diese aufgrund ihrer gesetzlichen Grundlage heute schon erfüllt.

Was sich aber mit diesem Vertrag ändert, ist die gegenseitige Verpflichtung. Nun ist nämlich ebenfalls die Republik Panama verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten. Kurzum, dieser Vertrag liegt völlig im Interesse der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der internationalen Verbrechensbekämpfung.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.