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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-02-27

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-27

Wortprotokoll

Nach unserem Rat hat auch der Nationalrat die Einführung eines vollen Lastenausgleiches zwischen den Familienausgleichskassen gutgeheissen, und zwar mit 149 zu 40 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Der Nationalrat beschliesst jedoch eine Differenz in der Übergangsbestimmung: Er will den Kantonen für die Einführung des Lastenausgleiches und für Massnahmen zur Steigerung von Effizienz und Effektivität drei Jahre Zeit geben. Unser Rat hatte entsprechend dem Entwurf des Bundesrates eine Frist zur Einführung von zwei Jahren gesetzt und keine zusätzlichen Massnahmen verlangt. Wir behandeln also heute diese letzte, kleine Differenz in Artikel 28c des Familienzulagengesetzes (FamZG).

Einleitend zu meinen Ausführungen möchte ich einen Hinweis der Redaktionskommission weitergeben: Sie bemängelte, dass in der Formulierung des Nationalrates nicht wirklich klar sei, ob die Frist von drei Jahren sowohl für die Anpassungen der kantonalen Gesetze als auch für die Einführung von Begleitmassnahmen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Familienausgleichskassen gelte. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte deshalb der Kommission einen Präzisierungsvorschlag unterbreitet. Das Amt schlug vor, die vom Nationalrat vorgesehenen Begleitmassnahmen nicht in der Übergangsbestimmung von Artikel 28c FamZG, sondern in einer neuen Bestimmung in Artikel 17 Absatz 3 zu regeln. In der Kommission fand dieser Vorschlag aber keine Mehrheit. Die Kommission wollte nicht überformalistisch sein und lehnte es mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, eine neue, nur redaktionelle Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Denn mit dem Formulierungsvorschlag der Verwaltung würde sich inhaltlich nichts ändern. Die Formulierung würde sich[NB]einzig[NB]nicht[NB]in[NB]Artikel 28c, sondern neu in Artikel 17 Absatz 3 finden.

Die vom Nationalrat vorgenommene Ergänzung ist ein Auftrag an die Kantone. Sie sollen die Effizienz und Effektivität steigern. Es sind aber keine Parameter definiert, die eingehalten werden müssten oder die vorgäben, wie vorzugehen wäre. Es versteht sich ja aber von selbst, dass die Kantone die Aufgaben nicht nur befristet, sondern grundsätzlich immer effizient und leistungsfähig umzusetzen haben. Das ist auch die klare Erwartungshaltung Ihrer Kommission. In diesem Sinne beantrage ich im Namen der Kommission, die Umsetzungsfrist bei drei statt bei zwei Jahren anzusetzen und die Durchführungsstellen anzuweisen, weiterhin und immer effizient, effektiv und kostengünstig den Vollzug zu gewährleisten.

Mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Nationalrat zu folgen und die letzte Differenz in diesem Geschäft zu bereinigen. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.