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Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-20

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte drei kurze Erläuterungen und Antworten zu den aufgeworfenen Fragen anbringen:

1. Mir scheint, der Text von Artikel 64 Absatz 2 sei klar. Vor dem Hintergrund dessen, dass gemäss Artikel 13 die Versicherung ein "réseau" schaffen muss, wenn der Bundesrat nicht für einzelne Regionen Ausnahmen erlaubt, gehen wir davon aus, dass grundsätzlich mindestens ein "réseau" besteht, von dem der Versicherte Gebrauch machen kann. Nun gibt es zwei Wege. Der erste Weg: Wo ausnahmsweise kein "réseau" besteht, ist der Selbstbehalt auf 10 Prozent limitiert. Das Gesetz ist klar. Oder der Versicherte kann, wenn er will, zu einer Krankenkasse wechseln, die ein "réseau" anbietet. Der zweite Weg: Wenn ein "réseau" besteht, hat der Versicherte als Patient die Wahl, von diesem "réseau" Gebrauch zu machen oder nicht. Wenn er davon Gebrauch macht, beträgt der Selbstbehalt nur 10 Prozent; wenn er darauf verzichtet, und den Leistungserbringer frei wählen will, hat er einen Selbstbehalt von 20 Prozent.

Der Wortlaut des Antrages Berger scheint mir klar, sowohl auf Deutsch wie auf Französisch. Sie möchte, dass an Orten, wo dem Versicherten nur ein "réseau" zur Verfügung steht, der Selbstbehalt auf 10 Prozent limitiert wird. Das ist eben die Aushöhlung des Gedankens, den ich Sie abzulehnen gebeten habe.

2. Was heisst: Ein Netzwerk steht am Ort zur Verfügung? Es ist mir wichtig, das zu präzisieren. "Am Ort" heisst natürlich nicht, dass der betreffende Arzt z. B. unbedingt in Martigny zur Verfügung steht. Er kann auch in einem Ort, der 5 Kilometer entfernt ist, zur Verfügung stehen. Oder beispielsweise statt in Ostermundigen in Bern - eine Distanz von wenigen Kilometern. "Am Ort" heisst: im Umkreis, wo sich das Leben des Betreffenden abspielt, wo er sich regelmässig aufhält - sei es für Einkäufe, sei es für Besuche von Gesundheitsdienstleistern usw.

3. Frau Brunner Christiane spricht sich - wie Herr Béguelin - grundsätzlich gegen die eingeschränkte Wahl aus. Ihnen ist zuzugeben: Wir schränken die freie Wahl der Leistungserbringer ein, wenn der Patient bei 10 Prozent Selbstbehalt bleiben will.

Doch wir müssen uns vor Augen halten: Zum Ersten sind diese Netzwerke keinerlei zweitklassige Medizin; es sind alles erstklassige Leistungserbringer, aber sie sind effizient in einem Netzwerk zusammengefasst. Zum Zweiten: Wie hoch ist der Preis, den Leistungserbringer - auch ausserhalb des Netzwerkes - frei wählen zu können? Er ist klein. Es sind zusätzlich 10 Prozent des Selbstbehaltes, der aber limitiert ist; bei 20 Prozent ist er heute auf 1200 Franken limitiert, bei 10 Prozent auf 600 Franken. Also bereits gegen lediglich 600 Franken Mehraufwand pro Jahr für die ganze Familie können Sie den Leistungserbringer frei wählen. Dieser Mehrpreis ist nicht prohibitiv hoch; er ist tragbar.

Bedenken Sie, wir müssen die Kosten eindämmen. Wenn wir jede Massnahme verwerfen, die den Patienten etwas kostet, dann explodieren die Kosten weiterhin ins Unermessliche. Wir müssen auch als Patient bereit sein, einen Beitrag zu leisten. Mit 10 Prozent Selbstbehalt in einem "réseau" stehen uns einwandfreie Leistungserbringer zur Verfügung. Wer die freie Wahl aller Leistungserbringer verlangt, bezahlt für die ganze Familie maximal 600 Franken im Jahr zusätzlich. Dieser Unterschied scheint uns tragbar. Wir können nicht stets davon sprechen, die Kosten einzudämmen, aber die Vorschläge verwerfen, sobald es den Patienten etwas kostet.