Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-27
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-27
Wortprotokoll
Die eidgenössischen Gerichte verfolgen eine umfassende Veröffentlichungspraxis. Sie veröffentlichen fast alle Urteile und Entscheide kostenlos in elektronischer, anonymisierter Form. Bei den kantonalen Gerichten präsentiert sich die Veröffentlichungspraxis hingegen höchst unterschiedlich. Es gibt Kantone, in welchen die oberen kantonalen Gerichte einige ausgewählte Urteile und Entscheide veröffentlichen. In anderen Kantonen veröffentlichen die oberen Gerichte erheblich mehr Urteile und Entscheide, und in wenigen Kantonen werden zusätzlich auch noch Urteile und Entscheide von unteren kantonalen Gerichten publiziert. Es zeigt sich also, dass es heute keine einheitliche Praxis der Publikation von Gerichtsentscheiden gibt. Auch sehen die Prozessgesetze keine solche vor.
Allerdings hat eine umfassende, einheitliche und elektronische Publikationspraxis mehrere Vorteile: Erstens wird dadurch die Transparenz des Justizwesens insbesondere zu Gerichtsentscheiden gefördert, und das fördert das Vertrauen in die Justiz. Zweitens fördert eine umfassende Publikationspraxis eine einheitliche Rechtsanwendung, was ebenfalls das Vertrauen in die Justiz erhöht. Und schliesslich ermöglicht sie wissenschaftliche Forschung, unter anderem auch dazu, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Justizbereich gefördert werden kann.
Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine umfassende, einheitliche und anonymisierte Urteilspublikation aufseiten der Gerichte zu einem Mehraufwand führt; allerdings überwiegen die Vorteile einer umfassenden Publikationspraxis. Mit Annahme dieses Postulates kann auch abgeklärt werden, wie sich dieser Mehraufwand verringern lässt, beispielsweise wie technische Tools und der Einsatz von künstlicher Intelligenz beim Redigieren oder bei der Anonymisierung von Gerichtsentscheiden helfen könnten.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen des Bundesrates, das Postulat anzunehmen.