Badertscher Christine · Nationalrat · 2024-02-27
Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-02-27
Wortprotokoll
Der Genozid in Ruanda ist vor ziemlich genau dreissig Jahren passiert. Dennoch ist er weiterhin ein wichtiges Thema im Land. Ich durfte als Mitglied der Delegation der Interparlamentarischen Union Ruanda besuchen und habe dort bei Gesprächen mit der Bevölkerung festgestellt, dass das Thema weiterhin bewegt und dass das Geschehene alles andere als vergessen ist.
Was hat das mit der Schweiz zu tun? Die Schweiz hat hier eine etwas unrühmliche Rolle gespielt. Dem Ruander Félicien Kabuga wird vorgeworfen, einer der Hauptdrahtzieher des Völkermords in Ruanda von 1994 zu sein. Er hat diese berühmte Radiostation mitgegründet und finanziert. Doch mehr als ein Vierteljahrhundert war Félicien Kabuga auf der Flucht. Ein Grund, warum Kabuga sich so lange der Justiz entziehen konnte, ist die Schweiz. Die Schweiz hätte 1994 die Möglichkeit gehabt, Félicien Kabuga festzunehmen.
Vor einigen Monaten stand Kabuga vor dem Nachfolgegericht des Ruanda-Tribunals in Den Haag. Doch Kabuga wurde mittlerweile vom zuständigen UNO-Gericht als verhandlungsunfähig eingestuft. Der mittlerweile rund Neunzigjährige ist dement. Der Prozess gegen Kabuga wird somit ausgesetzt, empfohlen wird ein alternatives Feststellungsverfahren. Der Prozess soll weitergehen, Zeugen sollen weiter aussagen, aber Kabuga nimmt nicht teil - und es wird am Ende kein Urteil geben. Somit wird der mutmassliche Drahtzieher [PAGE 59] des Völkermords von Ruanda nie verurteilt werden. Für die Hinterbliebenen der Opfer, es sind rund eine Million, ist das eine grosse Enttäuschung. Das hätte verhindert werden können, wenn die Schweiz vor bald dreissig Jahren anders entschieden hätte.
Ich habe in einer Interpellation dem Bundesrat einige Fragen gestellt, zum Beispiel, wieso Kabuga in die Schweiz ein- und ausreisen konnte, obwohl schon damals bekannt war, welche tragende Rolle er beim Planen und Ausführen des Völkermords spielte, oder warum das EJPD entschied, Kabuga auszuweisen, obwohl der Chef des Schweizer Aussenministeriums dem EJPD im Sommer 1994 mitteilen liess, er ziehe eine Verhaftung von Herrn Kabuga klar vor. In der Antwort auf meine Interpellation schreibt der Bundesrat, dass die gestellten Fragen nur im Rahmen einer ausführlichen historischen Aufarbeitung beurteilt respektive beantwortet werden könnten. Diese Aufarbeitung verlangt dieses Postulat.
Wie erwähnt: Der Völkermord in Ruanda ist lange her, doch vergessen ist er nicht. Eine historische Aufarbeitung der Rolle der Schweiz wäre für die Bevölkerung in Ruanda sehr wichtig. Das Geschehene lässt sich nicht mehr rückgängig machen, doch eine Aufarbeitung schulden wir den Opfern des Völkermords.
Das sieht auch der Bundesrat so, deshalb hat er mein Postulat zur Annahme empfohlen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.