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Rieder Beat · Ständerat · 2024-02-28

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28

Wortprotokoll

Ich gebe Kollege Maillard recht, dass die geopolitische Lage, in der wir uns nun befinden, wahrscheinlich dem Hintersten und Letzten klarmachen sollte, dass auch die Schweiz ein Investitionskontrollgesetz - ich sage "Kontrollgesetz", nicht "Prüfgesetz" - braucht. Der Weg dorthin ist natürlich genau zu prüfen. Die UREK-S - zufälligerweise bin ich jetzt dieser Kommission vorständig und ihr Präsident - hat sich eingehend mit dem Sistierungsantrag beschäftigt.

Ich gebe Ihnen nun einen praktischen Hinweis, wieso dieser Sistierungsantrag, der dann noch formell relativ schwierig zu begründen ist - wir sind auf das Geschäft noch gar nicht eingetreten -, hier im Ständerat falsch ist. Der Bundesrat hat die Botschaft zu diesem Investitionsprüfgesetz am 15.[NB]Dezember 2023 verabschiedet. Das Gesetz wurde der Finanzkommission des Nationalrates zugewiesen. Wenn Sie hier jetzt nicht eintreten, heisst das ja nicht, dass die parlamentarische Initiative gestorben ist, sondern das Geschäft geht zurück an die UREK-N. Die UREK-N wird die Parallelität der Ereignisse sicherlich feststellen und könnte - ich möchte sie nicht beraten - in einem Mitbericht an die Finanzkommission des Nationalrates ihre Ansicht der Dinge darlegen, dies insbesondere deshalb, weil, wie der Berichterstatter gesagt hat, der Bereich, den die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline beschlägt, auch im Investitionsprüfgesetz erfasst ist. Das ist nur ein Teil; es gibt verschiedene Teile, die in der Schweiz geschützt werden müssen. Dieser Teil ist im Investitionsprüfgesetz in einem Artikel ausdrücklich erfasst. Es handelt sich um eine Differenz in der Grösse der Werke, die geschützt werden. Das Investitionsprüfgesetz spricht von 100-Megawatt-Werken, die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline von 20-Megawatt-Werken. Ansonsten ist dieser Teil inhaltlich geschützt.

Es wäre falsch, wenn wir uns auf diesen Teil konzentrieren würden. Das wäre völlig falsch, es gibt andere, noch viel wichtigere Teile. Gerade der Teil, den die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline beschlägt, ist durch die Eigentumsstruktur in der Schweiz eigentlich relativ gut abgesichert. Sie wissen es alle: Diese Werke sind mehrheitlich in den Händen von Gemeinden, von Kantonen, in öffentlichen Händen und dürfen nicht ohne Weiteres an ausländische staatlich kontrollierte Investoren verkauft werden.

Daher ist die Kommission eigentlich der Überzeugung, dass es richtig ist, hier auf die Umsetzung - der Berichterstatter wird Ihnen sicherlich die inhaltlichen Argumente noch darlegen können - dieser parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline nicht einzutreten und damit den Weg für ein griffiges Investitionsprüfgesetz frei zu machen. Das ist der richtige Weg, damit schützen wir unsere Infrastruktur, die wichtig ist, am geeignetsten.

Ich bitte Sie, den Sistierungsantrag abzulehnen.