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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-02-28

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28

Wortprotokoll

Als mich meine geschätzte Kollegin, alt Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler, nach ihrem Rücktritt aus dem Nationalrat gefragt hat, ob ich ihre Motion zur massvollen Lockerung der Kriegsmaterialexporte, die sie am 16.[NB]Juni 2022 eingereicht hatte, übernehmen werde, habe ich keine Sekunde gezögert und sofort zugesagt. Denn ich war bei der damaligen Unterzeichnung der Motion von der Richtigkeit und Notwendigkeit dieser Motion zu hundert Prozent überzeugt und bin es noch heute.

Seit der Eingabe der Motion hat sich leider nichts geändert, ganz im Gegenteil, es wurde auf mehreren Ebenen kritischer. Die Sicherheitslage in Europa und damit auch in der Schweiz wurde nicht besser. Trotz diversen Vorstössen der beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen wurde bis heute die dringend notwendige Anpassung bezüglich der Nichtwiederausfuhrerklärung nicht vorgenommen, um dem Bundesrat eine Rechtsgrundlage zu geben. Nun ist diese Motion faktisch noch der einzige aktuell vorliegende Vorstoss, um den aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum für den Bundesrat zu erhöhen. Deshalb geht es bei dieser Motion schlussendlich um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherheit unserer Schweiz, und dazu gehört auch eine starke Rüstungsindustrie im Inland.

Wenn nun, wie heute, die indirekte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Staaten wie die Ukraine, die Opfer eines brutalen Angriffskriegs geworden sind, nicht möglich ist, dann werden auch befreundete Staaten wie Deutschland, Spanien oder Schweden keine Rüstungsgüter mehr in der Schweiz kaufen. Damit wird ein zentraler Pfeiler unserer Sicherheitspolitik, nämlich die Rüstungsindustrie, geschwächt, denn der Binnenmarkt ist für eine rentable und effiziente Produktion von Rüstungsgütern schlichtweg zu klein.

Der Status quo ist absolut unbefriedigend und wird von unseren natürlichen Partnern immer weniger verstanden. Aufgrund der aktuellen Rechtslage mit dem sehr restriktiven Kriegsmaterialgesetz und der strengen Auslegung sind dem Bundesrat die Hände gebunden. Er hat praktisch keinen Handlungsspielraum, um rasch auf sich ändernde Umstände reagieren zu können. Selbstverständlich sind direkte Waffen- und Munitionsexporte in kriegsführende Länder mit unserer Neutralität nicht vereinbar, selbst wenn sie einem grundlos angegriffenen Staat wie der Ukraine geliefert würden. Dann müssten schon beide Kriegsparteien gleich beliefert werden, und das will ich nicht. Das wird mit der vorliegenden Motion auch nicht verlangt.

Etwas anderes ist die indirekte Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Verweis auf den Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung an Staaten, die Opfer eines Überfalls geworden sind. Dies ist meines Erachtens mit der Neutralität und übrigens auch mit der UNO-Charta vereinbar. Falls es für die Aufhebung der Nichtwiederausfuhrerklärung bei Kriegsmaterialexporten wie vom Bundesrat behauptet eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe braucht, ist eine solche Grundlage zu schaffen, zum Beispiel in Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes.

Zudem glaube ich nicht, dass mit der vorliegenden Motion gegen das Gleichstellungsprinzip gemäss Haager Abkommen verstossen wird. Obwohl hier die Meinungen auseinandergehen, meine ich als stolzer Appenzeller - ich komme aus einem Kanton, wo man aufrichtig die Meinung sagt -, dass die Schweiz gerade in diesem Punkt auf dem internationalen Parkett durchaus mutig, kreativ und selbstbewusst auftreten dürfte.

Falls Ihnen wie mir die Aufrechterhaltung einer starken Rüstungsindustrie in der Schweiz und damit die Gewährleistung der Sicherheit in diesen unruhigen und gefährlichen Zeiten am Herzen liegt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als meine Motion anzunehmen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.