Lexipedia

Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-02-28

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-02-28

Wortprotokoll

Ich danke Herrn Fässler, dem Kommissionspräsidenten. Er hat eine sehr gute Auslegeordnung der Situation gemacht und das sehr gut eingeordnet. Insofern kann ich auf drei Viertel meiner Gesprächsnotizen verzichten und mich auf einige ergänzende Punkte konzentrieren.

Mir erscheint an der Vorlage besonders wichtig, dass sie ein Problem aufnimmt, das als besonders stossend empfunden wird. Die Rechtsordnung sollte eine gewisse Konsistenz haben. Stellen Sie sich vor, Sie werden Opfer häuslicher Gewalt, melden das der Behörde, wie es sich gehört, und haben aufgrund dieser Situation rechtliche Nachteile, zum Beispiel, dass Sie Ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Jede Person, die damit konfrontiert ist oder der man eine solche Situation erzählt, empfindet es als stossend, dass man auf der einen Seite Opfer wird und auf der anderen Seite gewissermassen der oder die Bestrafte ist. Die parlamentarische Initiative beschäftigt sich mit diesem Thema.

Wie Herr Fässler ausgeführt hat, ändert sich im Wesentlichen nichts gegenüber heute; vielmehr findet eine gewisse Präzisierung statt. Jetzt können Sie fragen: Warum braucht es eine Präzisierung? Präzisierung ist besonders wichtig, das kann ich Ihnen aus der Praxis sagen. Wenn Sie als Jurist, als Anwalt oder sonst in einer beratenden Funktion tätig sind und jemand zu Ihnen kommt, führen Sie in Fällen von häuslicher Gewalt - auch mit Schweizerinnen, die davon betroffen sind - häufig Diskussionen, die die Frage betreffen, ob die Person Anzeige erstatten soll oder nicht. Da gibt es verschiedene Überlegungen. Es gibt beispielsweise die Überlegung, ob die betroffene Person daran interessiert ist, dass derjenige, der einen wesentlichen Beitrag zum Unterhalt der Familie leistet, in ein Strafverfahren verwickelt wird und allenfalls ins [PAGE 41] Gefängnis muss. Das heisst, dass Beratung in einer solchen Situation wichtig ist.

Die erste Frage, die eine betroffene Ausländerin mit einem entsprechenden Status in der Schweiz einem Anwalt stellt, ist: Was passiert mit meinem Aufenthaltsstatus? Wenn Sie dieser Klientin mitteilen müssen, dass es eine Härtefallpraxis gebe und man glaube, dass nichts passieren werde - unter Anwälten gibt es den schönen Satz "Vor Gericht und auf hoher See kann dir nur Gott helfen" -, dann wird diese Klientin eben zögern. Was diese Präzisierung bringt, ist, dass man dem entsprechenden Opfer klipp und klar sagen kann: Schauen Sie, das sind die Voraussetzungen; diese sind erfüllt, deshalb keine Sorge - erstatten Sie Anzeige.

Das dient auch der Sache, die Frau Friedli kritisiert. Sie sagt, vom Täter spreche niemand. Herr Kollege Fässler hat es schön gesagt: Mit dem Täter beschäftigt sich das Strafrecht. Wenn wir übrigens am Strafrecht etwas ändern, kommt der Vorwurf häufig aus der gleichen Richtung: Ja, wer beschäftigt sich mit dem Opfer? Es ist nun einmal so, dass sich das Strafrecht mit Bestrafung und die Opferhilfe mit Opfern beschäftigt. Deshalb sind die Dinge getrennt. Mit dem Täter beschäftigt sich auch jemand, nämlich eben die Strafverfolgung, Gott sei Dank.

Wenn Frau Friedli oder auch Herr Stark kritisieren, man sollte die Täter viel härter anpacken, haben sie recht. Ich würde entsprechende Vorstösse unterstützen. Ich bin sogar damit einverstanden, dass solche Leute das Recht auf ihren Aufenthalt in der Schweiz verlieren sollten. Aber das ist nicht Thema dieser Vorlage, sondern es geht lediglich darum, dass die Opfer häuslicher Gewalt nicht auch noch die negativen Folgen davon zu tragen haben, sondern geschützt werden. Ich glaube, das entspricht schlicht und ergreifend der Rechtsstaatlichkeit und hat nichts damit zu tun, wie man sich in der Migrationsdebatte positioniert.

Herr Fässler hat Herrn Stark auch zu Recht beruhigt, so kann man das wohl sagen. Herr Stark sagte, die Kantone seien nicht in die Vernehmlassung eingebunden gewesen. Ich kann Sie beruhigen, Herr Stark, das ist passiert, und daher ist es auch nicht notwendig, dass wir das noch einmal machen. Ich glaube, die Kantone kämen sich etwas seltsam vor, wenn sie zweimal zur gleichen Vorlage vernehmlasst würden.

Das zweite Anliegen des Rückweisungsantrages Stark ist, Sanktionsnormen für den Täter zu prüfen, von dem die häusliche Gewalt ausgeht. Da hat Herr Fässler Herrn Stark auch beruhigt, das ist bereits erfolgt. Häusliche Gewalt ist ein Delikt nach Strafgesetzbuch und hat entsprechende Konsequenzen. Das Anliegen ist eigentlich schon erfüllt.

Noch ein letzter Punkt: Frau Friedli sagt, es gebe ein gewisses Missbrauchspotenzial. Es gibt immer ein gewisses Missbrauchspotenzial. Wenn man legiferiert, ist die Frage immer - das scheint mir wichtig zu sein, wir machen diesen Fehler häufig -: Sollen wir uns an ein paar Missbrauchsfällen orientieren, oder sollen wir uns an der grossen Mehrheit derjenigen orientieren, für die wir die rechtliche Situation verbessern? Es geht hier um Frauen, die in einer gewissen Unsicherheit schweben. Auf der einen Seite sind sie Opfer häuslicher Gewalt, und auf der anderen Seite ist für sie die grosse Frage: Was passiert nun mit mir? Und, das ist eine wesentliche Frage bei Ausländerinnen: Was passiert mit meinem rechtlichen Status in der Schweiz?

Wollen wir für diejenige grosse Masse die Situation verbessern, oder wollen wir sagen: "Nein, wie immer gibt es Einzelne, die auf unrechtmässige Weise versuchen, rechtlich irgendeinen Vorteil zu erlangen"? Ich meine, wir müssen das Gesetz für die Rechtschaffenen und nicht für die Nichtrechtschaffenen machen.

In der Realität, Sie müssen sich das vorstellen: Damit sie das ausnutzen können, müssen sie ja angeben, Opfer häuslicher Gewalt zu sein. Das heisst, derjenige, der da partizipiert, muss einverstanden sein, dass er nachher in ein Strafverfahren verwickelt wird, respektive sie müssen diese zweite Person unrechtmässig beschuldigen; ich glaube, das findet in der Realität nicht sehr häufig statt.

Deshalb empfehle ich Ihnen, einerseits auf die Vorlage einzutreten und andererseits - ruhigen Gewissens, da erfüllt - den Rückweisungsantrag Stark abzulehnen.