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Rieder Beat · Ständerat · 2024-02-28

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28

Wortprotokoll

Mein Einzelantrag lautet auf Streichung von Ziffer 2. Ich mache ungern Einzelanträge, aber ich habe das Gefühl, dass wir hier eine Kommunikationsgesetzgebung machen, indem wir etwas erklären wollen, was in der Praxis bereits im Detail geregelt und aufgegleist ist. Wieso? Ich erkläre es Ihnen an einem einfachen Beispiel:

Für den Fall, dass Sie als Migrantin oder als Migrant im Kanton Bern Opfer von häuslicher Gewalt werden, gibt es entsprechende Unterlagen, aus denen Sie im Detail Ihre Rechte und Ihre Pflichten erfahren. Sie können zum Beispiel auf die Homepage der Kantonspolizei Bern gehen. Dort wird bei den Informationen für Migrantinnen und Migranten Material zu den Themen Hilfe bei Gewalt, sexueller Belästigung, häuslicher Gewalt, Zwangsehe und Stalking bereitgestellt, und zwar nicht nur in Deutsch, sondern in dreizehn Sprachen. Es gibt Filme, Informationen, und es wird eine Kontaktstelle angegeben, wo Sie sich melden müssen: bei der kantonalen Opferhilfe, welche genau für diese Fälle geschaffen wurde und welche genau diese Fälle betreut. Beispiele für solche Informationen finden Sie in sämtlichen Kantonen der Schweiz.

Was hat nun der Nationalrat bei Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 gemacht? Er hat eine Ausdehnung, ich würde fast sagen, eine überspielende Opferhilfegesetzgebung gemacht, weil er hier einer auf häusliche Gewalt spezialisierten Fachstelle - es kann auch eine private sein, die sich selbst finanziert oder finanziert wird - die gleichen Möglichkeiten gibt wie der Opferhilfe selbst. Wir desavouieren eigentlich unsere eigentlichen staatlichen Autoritäten, indem wir die Möglichkeit einräumen, dass der Beweis der häuslichen Gewalt - einen Straftatbestand der häuslichen Gewalt gibt es übrigens nicht, das ist ja nur ein Sammelsurium von verschiedenen Straftatbeständen - von irgendwelchen privaten Organisationen erbracht wird mit einer Bestätigung, die dann von der Migrationsbehörde als Indiz für das Vorhandensein von häuslicher Gewalt gewertet werden muss. Das ist doch dann wirklich zu weitgehend.

Ich beantrage Ihnen daher, auf diese erleichterte Möglichkeit zu verzichten. Es kann nicht sein, dass es für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung genügt, dass eine betroffene Person einzig belegen muss - sie muss nicht einmal einen Bericht vorlegen -, dass sie die Beratung durch eine private Fachstelle in Anspruch genommen hat. Letztlich könnten dadurch dem Missbrauch effektiv Tür und Tor geöffnet werden, was es in dieser speziellen Situation und in diesen Fällen nicht braucht.

Von einer betroffenen Person kann man erwarten, dass sie sich bei der für die Opferhilfe zuständigen Behörde meldet. Denn die Schwelle für die Anerkennung als Opfer und damit für die Gewährung von Opferhilfe ist bereits tief angesetzt. Gemäss Artikel 1 Absatz 3 des Opferhilfegesetzes (OHG) besteht ein Anspruch auf Opferhilfe und damit auf Anerkennung als Opfer nämlich unabhängig davon, ob der Täter ermittelt worden ist, sich schuldhaft verhalten oder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Lesen Sie Artikel 1 OHG einmal durch: Es braucht keine Strafanzeige, es braucht auch keine entsprechenden Schritte des Opfers. Das Opfer muss lediglich bei der Opferhilfestelle vorbeigehen und die Opferhilfe in Anspruch nehmen. Alles Weitere ist dann Sache der Opferhilfe und der Staatsanwaltschaft.

Wer wirklich Opfer von häuslicher Gewalt wurde und nach der Auflösung der Ehe oder der Familiengemeinschaft eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhalten möchte, wird den Weg zu einer behördlichen Opferhilfestelle nicht scheuen; das sind in der Regel Frauen, Männer oder Kinder, die Hilfe in Anspruch nehmen, sie suchen diese Hilfe sogar. Dazu haben wir eben diese Stellen geschaffen. Auf Ziffer 2 kann daher verzichtet werden, weil sie eine Ausdehnung der Möglichkeiten vorsieht, die effektiv zu Missbrauch führen kann. Der Nationalrat hatte diese Bestimmung auch schon in der Debatte, und sie wurde mit 100 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen ganz knapp abgelehnt.

Ich bin der Meinung, dass die Differenz, die wir hier schaffen würden, dem Rat - dem Nationalrat und dem Ständerat - effektiv die Möglichkeit gäbe, sich dieser Sache genauer anzunehmen und das vielleicht auch einmal in der Kommission mit den zuständigen Behörden anzuschauen, die in der Praxis arbeiten. Wahrscheinlich wurde in diesem Bereich keine Anhörung durchgeführt. Ich bedaure das, weil die Praxisstellen, insbesondere die Praxisstellen der Opferhilfe, sehr viel Auskunft darüber geben könnten, was sie alles heute schon in der Realität machen. Wenn Sie das dann[NB]sehen,[NB]glaube[NB]ich,[NB]können[NB]Sie auf diese Erweiterung verzichten.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, Ziffer 2 zu streichen und meinen Einzelantrag anzunehmen, damit beiden Kommissionen die Möglichkeit gegeben wird, dieses Problem noch einmal genauer zu analysieren.