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Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-28

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-28

Wortprotokoll

Le nouveau règlement révise le mécanisme d'évaluation existant que la Suisse a déjà adopté dans le cadre de son association à Schengen. Toutefois, il ne modifie pas les structures fondamentales du mécanisme d'évaluation actuel. Tant le caractère que l'objectif et le déroulement de la procédure restent les mêmes. Le nouveau règlement introduit toutefois de nouvelles mesures visant à rendre le mécanisme plus efficace, plus flexible et plus efficient.

Mit der neuen Verordnung werden hauptsächlich vier Neuerungen eingeführt, die den bestehenden Bewertungsmechanismus ergänzen werden:

1.[NB]Eine Verlängerung der Evaluierungszyklen. Der Zeitraum zwischen zwei Evaluierungen eines Schengen-Staats wird von fünf auf sieben Jahre verlängert.

2.[NB]Ein weiterer erwähnenswerter Punkt ist die Schaffung eines Pools von nationalen Expertinnen und Experten, die für ein ganzes Kalenderjahr zur Verfügung stehen müssen.

3.[NB]Eine wichtige Neuerung der Verordnung ist die Verkürzung der Frist zwischen dem Abschluss der Evaluierung und der Formulierung von Empfehlungen.

4.[NB]Wichtig ist auch die Verlängerung des Zeitraums zwischen den einzelnen Fortschrittsberichten von drei auf sechs Monate.

Diese Neuerungen stellen für die Schweiz und das Prinzip des Evaluierungsverfahrens keine Herausforderung dar. Es bleibt ein Peer-to-Peer-Mechanismus. Für das Evaluierungsverfahren sind somit weiterhin die Schengen-Staaten zuständig. Das neue Evaluierungsverfahren wird keine finanziellen Auswirkungen für die Schweiz haben. Durch die Verlängerung des Zyklus von fünf auf sieben Jahre wird uns mehr Zeit zur Verfügung stehen, um allfällige Empfehlungen umzusetzen.

Von der Errichtung des Expertenpools sind keine negativen personellen Auswirkungen zu erwarten. Bereits heute werden die Bewerbungen von Schweizer Expertinnen und Experten an die Kommission weitergeleitet. Gleichzeitig bleibt die Zahl der zu ernennenden Expertinnen und Experten im ähnlichen Rahmen wie heute. Der einzige Unterschied wird darin bestehen, dass die Schweizer Fachleute nur noch einmal pro Kalenderjahr ernannt werden müssen und nicht wie bisher mehrmals pro Jahr. Das wird zu einer kleinen Verringerung des administrativen Aufwands führen.

Die Verkürzung der Frist zwischen dem Abschluss der Bewertung und der Formulierung der Empfehlung wird die Effizienz des Systems fördern. Sie wird uns nämlich ermöglichen, schneller Massnahmen zu ergreifen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Schliesslich wird uns die Verlängerung des Zeitraums zwischen den Fortschrittsberichten von drei auf sechs Monate erlauben, umfassendere Fortschrittsberichte zu erstellen. Dadurch werden wir weniger Berichte erstellen müssen, was wiederum weniger Ressourcen beanspruchen wird.

Herr Schwander, Sie haben recht: Mit diesem Evaluierungsverfahren wird die Personenfreizügigkeit nicht evaluiert. Die Binnengrenzkontrollen, die es jetzt innerhalb der EU gibt, werden hier nicht evaluiert. Hierfür gibt es ein eigenes Verfahren. Dieses ist am Laufen, die Resultate kennen wir noch nicht. Aber es ist vorgesehen, auch das innerhalb von Schengen/Dublin zu adressieren, einfach nicht in diesem Evaluierungsverfahren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Verordnung positiv und im Interesse der Schweiz ist. Sie setzt die von der Schweiz bereits in den Beratungen angebrachten Änderungswünsche auf der EU-Ebene um. Die Neuerungen werden für die Schweiz Vorteile bringen, während das Evaluierungsverfahren als Peer-to-Peer-Mechanismus weiter bestehen bleibt, was uns ein wichtiges Anliegen war. Zudem wird es keine finanziellen und personellen Auswirkungen für die Schweiz haben.

Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und dem Entwurf zuzustimmen.