Roth Franziska · Ständerat · 2024-02-28
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-02-28
Wortprotokoll
Die Schweiz befindet sich als Binnenland geografisch in einer enorm privilegierten Situation. Es ist deshalb richtig, dass die Schweiz finanziell deutlich stärker als bisher zu den gemeinsamen europäischen Aufgaben beiträgt. Aber das Problem besteht darin, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist und deshalb auch nicht von den institutionellen und verfahrensmässigen Vorkehrungen der EU profitiert, die nämlich dafür sorgen sollen, dass die Grundrechte, das Diskriminierungsverbot und das Non-Refoulement-Prinzip auch an der EU-Aussengrenze eingehalten werden. Dazu gehört auch, was Herr Kollege Schwander mit der Überprüfung und mit der Einhaltung der Grundrechte angesprochen hat.
Die EU hat ein umfangreiches Schutz- und Überwachungssystem aufgebaut. Es gibt ein internes Verfahren zur Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und ein Beschwerdeverfahren für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Der Grundrechtsbeauftragte überwacht die Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf die Grundrechte an der Aussengrenze und auch bei Frontex. Er kann selbstständige Ermittlungen bei allen Tätigkeiten der Agentur anstellen und führt regelmässig auch Besuche vor Ort durch. Zusätzlich überwachen und bewerten vierzig unabhängige Grundrechtsbeobachterinnen und -beobachter die Tätigkeiten von Frontex an der Aussengrenze.
Das aber ist, da gebe ich Herrn Schwander recht, keine Garantie dafür, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Aber Schutz-, Überwachungs- und Meldesysteme sind unverzichtbar, um Verletzungen entgegenzuwirken und sie zu minimieren.
Nochmals: Wir haben die Systeme, aber wir sind nicht mitspracheberechtigt; die Schweiz ist kein Mitglied der EU. Im Europäischen Parlament sitzt zudem bei der Wahrnehmung der Oberaufsicht niemand aus der Schweiz. Aus der Schweiz kann sich auch niemand zu den Rechenschaftsberichten äussern, die dort regelmässig hohe Wellen schlagen. Noch schlimmer: Das Parlament, also auch wir alle, kümmert sich nicht um diese Rechenschaftsberichte. Sie werden hier niemandem vorgelegt, weder der GPK noch der SPK noch der APK oder der SiK. Es gibt in der Schweiz insofern kein qualifiziertes Verfahren, das dafür sorgt, dass Nationalrätinnen und Nationalräte und Ständerätinnen und Ständeräte die parlamentarische Oberaufsicht darüber wahrnehmen können und dass die Grundrechtsbestimmungen eingehalten werden. Zu diesen verpflichtet sich die Schweiz, indem sie die EU-Verordnungen wie die jetzt hier vorliegende übernimmt.
Die EU hat die Verstärkung des Aussengrenzenschutzes mit einem Ausbau des Grundrechtsschutzes kombiniert. Die Schweiz muss sich also dafür einsetzen, dass der Grundrechtsschutz der Dimension der Aufgaben gewachsen ist. Sie muss dazu auch konkret beitragen, beispielsweise mit der Entsendung von weiteren eigenen unabhängigen Grundrechtsbeobachterinnen und -beobachtern, welche dann die Tätigkeit an der Aussengrenze in Bezug auf deren Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtscharta, dem Diskriminierungsverbot und dem Non-Refoulement-Prinzip überwachen. Und wir Politikerinnen und Politiker haben hier die Oberaufsicht wahrzunehmen. Einfach nur bezahlen und dann wegschauen, wenn es darum geht, dass eine menschenrechtlich korrekte Umsetzung geschehen soll, geht gar nicht.
Die Bundesversammlung, also wiederum wir, kann die Oberaufsicht über eine wirksame und grundrechtskonforme Umsetzung einer geordneten Verwaltung der EU-Aussengrenze nur wahrnehmen, wenn der Bundesrat uns die einschlägigen Evaluationsberichte der EU zugänglich macht und auch dazu Stellung nimmt. Wir sind dann aufgefordert, ebenfalls dazu zu sprechen. Die wirksame und grundrechtskonforme Verwaltung der EU-Aussengrenzen ist Voraussetzung dafür, dass die Schweiz langfristig von der europaweiten uneingeschränkten Reisefreiheit und den enormen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Vorteilen profitieren kann. Darum müssen wir auch darüber reden können, wenn uns Evaluationsberichte vorgelegt werden - genau das müssen wir verlangen!
Darum bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zu folgen und das mit einzubeziehen.