Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-29
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-29
Wortprotokoll
Die Gesetzesvorlage, die wir hier vor uns haben, basiert auf dem Postulat Darbellay 12.4271 und dem daraus folgenden Bericht "Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz", mit Massnahmen, welche vom Bundesrat genehmigt wurden. Die Änderung zielt darauf ab, das Wasserbaugesetz punktuell den aktuellen Entwicklungen anzupassen und insbesondere das in der Praxis weitgehend gelebte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren darin zu verankern. Wo nötig, werden in der Folge auch das Bundesgesetz über den Wald und das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer angepasst. Die rechtlichen Grundlagen werden so angepasst, dass die Bestimmungen für den Hochwasserschutz im Wasserbaugesetz und die Bestimmungen für Lawinen, Rutschungen und Sturzprozesse im Waldgesetz weiterhin harmonisiert sind. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird beibehalten. Die Subventionssätze werden unverändert übernommen, jedoch im Wasserbaugesetz neu gesamtheitlich auf Gesetzesstufe festgelegt.
Zu den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung: Die Abgeltungstatbestände erweitern sich durch die Ausweitung der Abgeltungen auf alle sinnvollen Massnahmen. Durch die vermehrte Umsetzung von kostengünstigen raumplanerischen und organisatorischen Massnahmen kann jedoch teilweise auf teure Schutzbauten verzichtet werden. Damit fällt die Vorlage für den Bund gesamthaft kostenneutral aus. Die heutigen Abgeltungen in der Höhe von rund 235 Millionen Franken pro Jahr werden durch die Vorlage nicht erhöht. Im Vollzug führt die Gesetzesanpassung beim Bund zu einem personellen Mehraufwand im Umfang von 80[NB]Stellenprozenten, welcher innerhalb des bestehenden Personalkredits durch Priorisierungen haushaltneutral aufgefangen wird.
Der finanzielle Aufwand der Kantone reduziert sich durch das Schliessen der Lücken bei den Subventionstatbeständen insgesamt geringfügig. Die Kantone profitieren ebenfalls von den kostengünstigen raumplanerischen und organisatorischen Massnahmen. Der Vollzugsaufwand bei den[NB]Kantonen[NB]erhöht sich mit etwa 2,7 Millionen Franken nur leicht.
Vor dem Hintergrund, dass das Risikomanagement eingeführt wird und es eigentlich eine bessere Wirkung der eingesetzten finanziellen Mittel erzielt, die gleich hoch sind, bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.