Fässler Daniel · Ständerat · 2024-02-29
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-29
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen und damit am früheren Beschluss festzuhalten. Sie entscheiden bei dieser Differenz nicht, ob die Elektromobilität die Mobilitätsform der Zukunft ist. Sie entscheiden auch nicht, ob die Elektromobilität gefördert werden soll. Sie entscheiden nur darüber, ob sich der Bund für die Förderung der Basisinstallation von Ladeinfrastrukturen mitverantwortlich machen und dafür in den nächsten sechs Jahren jährlich bis zu 20 Millionen Franken bereitstellen soll.
Das ist weder nötig, noch ist es sinnvoll. Damit würden in erster Linie Mitnahmeeffekte generiert. Eine einfache, unidirektionale Ladestation ist nämlich bereits ab einem Preis von 1000 Franken erhältlich. Es ist daher wenig überraschend, dass solche Ladeinfrastrukturen auch ohne Fördergelder installiert werden. Nur für bidirektionale Ladestationen für Elektrofahrzeuge, deren Batterie auch als Stromspeicher eingesetzt werden kann, ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Diese haben sich aber noch nicht wirklich durchgesetzt, da sich die meisten Elektrofahrzeuge nicht dazu eignen bzw. nicht entsprechend ausgerüstet sind. Sollte sich dies einmal ändern, dann sollten die Anreize greifen, die wir mit dem Mantelerlass im Stromversorgungsgesetz geschaffen haben. Das ist die eine Seite.
Vor allem aber gibt es in zahlreichen Kantonen, Gemeinden und Städten bereits namhafte finanzielle Zuschüsse, zum Teil in Kombination mit Förderinstrumenten der Stromversorger, zum Beispiel für die Erschliessung einer Tiefgarage mit den notwendigen Stromleitungen, vor allem aber auch für netzwerkfähige Ladestationen mit intelligentem Lastmanagement. Ich nenne zwei Beispiele: Der Kanton Zürich kennt für die Jahre 2023 bis 2026 ein Förderprogramm Ladeinfrastruktur in der Höhe von 50 Millionen Franken. Dieses dient dazu, die Kosten der Grundinstallationen, insbesondere in Mietobjekten und in Stockwerkeigentumsliegenschaften, zu senken und damit den Ausbau von Ladelösungen voranzubringen. Die Fördersumme beträgt 500 Franken pro Parkplatz. In der Stadt Zürich geht die Unterstützung dank zusätzlichen kommunalen Förderprogrammen noch weiter. Wird eine Tiefgarage mit einer Ladeinfrastruktur inklusive Lastmanagement ausgestattet, wird ein Förderbeitrag von bis zu 60 Prozent der Anlagekosten gewährt.
Ähnlich sieht es im Kanton Waadt aus. Bei bestehenden Gebäuden beträgt die Subvention 500 bis 2000 Franken pro Ladepunkt, maximal jedoch 50 Prozent der Gesamtkosten. Ladestationen auf halböffentlichen Parkplätzen wie z.[NB]B. bei Ladengeschäften, Restaurants, Hotels oder Freizeitanlagen werden mit 500 bis 3000 Franken pro Ladepunkt unterstützt.
Ich persönlich bin überzeugt davon, dass der Elektromobilität zumindest im privaten Bereich die Zukunft gehört. Das zeigt allein schon die Entwicklung bei den neu in Verkehr gesetzten Personenwagen. Im letzten Jahr hatte jeder fünfte verkaufte Neuwagen einen rein elektrischen Antrieb. Dieser Trend wird sich noch verstärken. Die Branche schätzt, dass es bis 2035 schweizweit rund 2 Millionen Ladepunkte geben muss, damit alle ihre Elektrofahrzeuge zuhause anschliessen können. [PAGE 68]
Das führt mich zu einer abschliessenden, einfachen Rechnung: Würde der Bund diese Installationen für elf Jahre, also bis 2035, je mit 20 Millionen Franken pro Jahr unterstützen, stünden dafür total 220 Millionen Franken zur Verfügung. Das sind pro Ladestation gerade einmal 110 Franken. Die Elektromobilität wird so nicht gefördert, wir unterstützen damit aber Mitnahmeeffekte. Auch diese einfache Rechnung zeigt, dass der Beschluss des Nationalrates weder nötig noch sinnvoll ist.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen.