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Müller Damian · Ständerat · 2024-02-29

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29

Wortprotokoll

Die Kommission hat bei diesem Kapitel verschiedene Überlegungen angestellt. Es gilt hier, auch auf die Branche einzugehen, da diese die enormen Investitionen tätigen muss. Diese Investitionen müssen sich auch in einer wirtschaftlichen Abschreibung wiederfinden, und die Unternehmen müssen sich auf den Gesetzgeber verlassen können.

Nun gehen wir auf die Fahne ein. Der bundesrätliche Entwurf sieht in Artikel 4 Absatz 1bis vor, dass im Güterverkehr Fahrzeuge, die elektrisch angetrieben werden, bis 2030 von der LSVA vollständig befreit sein sollen. Dadurch haben Transportunternehmen einen Anreiz, auf klimafreundliche Antriebstechnologien zu setzen. Die Minderheit möchte Absatz 1bis streichen und am Beschluss des Ständerates festhalten, d.[NB]h. beim geltenden Recht bleiben. Aktuell ist auf Verordnungsstufe festgelegt, dass Elektro- und Wasserstofflastwagen vollständig befreit sind. Die Mehrheit tritt dagegen für eine Regelung auf Gesetzesstufe ein. Sie möchte der Branche Sicherheit geben und eine differenzierte Reduktion der LSVA festlegen. Zur Präzisierung: Lastwagen mit erneuerbaren Treibstoffen profitieren von einer Teilreduktion, notabene anders als beim Bundesrat und bei der Minderheit. Die Ergänzung ist beim Antrag der Mehrheit klar: Sie würde für acht Jahre ab Inkrafttreten der Änderung gelten. Diese Position[NB]hat[NB]sich[NB]in[NB]der[NB]Kommission mit 5 zu 4 Stimmen durchgesetzt.

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