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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-02-29

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29

Wortprotokoll

Wir sind in der Differenzbereinigung beim Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). Ich verzichte darauf, noch einmal auszuführen, worum es im Detail geht. Ich verweise einfach darauf, dass der Nationalrat dieses Gesetz am Montag, dem 26.[NB]Februar 2024, beraten hat. Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat Differenzen ausgeräumt, und zwar deren drei, nämlich bei Artikel 3 Absatz 1ter Buchstabe abis, bei Artikel 9 Absatz 3 sowie bei Artikel 9 Absatz 5. Die Differenz bei Artikel 3 Absatz 1ter ist ausgeräumt.

Es gibt aber immer noch Differenzen. Es sind neben Artikel 9 Absatz 5 zwei Differenzen, aber sie gehören eigentlich zusammen. Es geht um Artikel 9 Absatz 3 Buchstaben f und g. Buchstabe f betrifft den jährlichen Registereintrag der Anzahl beschäftigter Personen, und Buchstabe g betrifft den jährlichen Registereintrag der amtlichen Kennzeichen. Die ständerätliche Kommission hat diese Differenz gestern beraten und beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass man am Beschluss des Ständerates festhalten soll.

Was waren die Überlegungen der Kommission? Beim Registereintrag der Anzahl beschäftigter Personen wurde ins Feld geführt, dass es sich um einen grossen administrativen und bürokratischen Aufwand handelt. Eine jährliche Meldung der Anzahl der am 31.[NB]Dezember des Vorjahres im Unternehmen beschäftigten Personen sei unnötig. Es wurde an dieser Stelle auch darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bestimmung praxisfremd ist. Es gibt z.[NB]B. Unternehmen, bei denen der Logistikteil grösser ist als der Transportteil. Ein solches Unternehmen müsste gemäss Buchstabe f z.[NB]B. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eintragen, obwohl es vielleicht nur ein paar wenige LKW hat.

Bei der Bestimmung zum jährlichen Registereintrag der amtlichen Kennzeichen ist man ebenfalls der Auffassung, dass sie praxisfremd ist, weil es durchaus auch Unternehmen gibt, die z.[NB]B. für den Winter Fahrzeuge für Kippertätigkeiten abmelden. Das heisst, man hätte für solche Unternehmen dann gar nicht eine wirklich realistische Anzahl Fahrzeuge im Register. Darüber hinaus ist auch das - gerade bei mittleren und grösseren Unternehmen - mit einem grossen administrativen und bürokratischen Aufwand verbunden.

Im Vergleich zum ERRU der Europäischen Union besteht nach Auffassung der vorberatenden Kommission trotz angestrebter Harmonisierung durchaus Handlungsspielraum. Immerhin hat das Bundesamt für Strassen gemäss Botschaft - ich verweise auf Seite 1290 - auch entschieden, das sogenannte Risikoeinstufungssystem, wie es die EU kennt, vorläufig nicht einzuführen. Darum ging es auch in der grundsätzlichen Debatte: Ist eine Einführung tatsächlich nötig, damit die Anerkennung der Europäischen Union erfolgt? Hier konnte auch die Verwaltung der Kommission keine verbindliche Auskunft geben. Deshalb hat der Nationalrat vorgesehen, dass man quasi der Verwaltung, dem Bundesrat die Kompetenz geben könne, sofern es notwendig sei, Registereinträge vorzusehen. Die Kommission möchte hier eine klare Linie haben. Sie möchte dies aufgrund des grossen administrativen und unnötigen Aufwandes zur Zielerreichung bei dieser Bestimmung nicht. Gegenüber der Europäischen Union will man damit auch klar aufzeigen, dass man dies in der Schweiz für unnötig erachtet und nicht vollziehen will. Sollte die Anerkennung ausbleiben, hätte man immer noch die Möglichkeit, eine gesetzliche Anpassung vorzunehmen.

Ich erwähne abschliessend noch kurz, dass der Nationalrat seiner Version mit 115 zu 74 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt hat, und verweise noch einmal darauf, dass Ihre vorberatende Kommission beantragt, bei der Version des Ständerates zu bleiben.