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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-02-29

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-29

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP folgt bei diesem Geschäft überall der Mehrheit. Dazu folgende Bemerkungen:

Bei den Grundsätzen der Übergangsfinanzierung wollen wir am Beschluss des Nationalrates festhalten. Wir wollen den Zusatz, dass der finanzielle Beitrag auch zur Verbesserung der Nutzung bestehender Dossiers verwendet und dass insbesondere auch die Integration der Leistungserbringer unterstützt werden kann, unbedingt beibehalten. Damit Systeme aktuell bleiben und weiter modernisiert werden können, ist dieser Artikel wichtig. Auch die Integration von Leistungserbringern soll ermöglicht werden. Das ist zentral, um die Kredibilität des EPD zu erhöhen. Ohne vor allem ambulante Leistungserbringer wird der noch ausstehende Run auf das EPD nicht beginnen.

Das hat auch Auswirkungen auf Artikel 59abis, wo eine weitere Differenz besteht. Wenn ambulante Leistungserbringer keine Anschlusspflicht haben oder wenn diese mit Ausnahmebestimmungen so weich ausgestaltet wird, dass sie eine Übergangsfrist erhalten, bis die grosse EPD-Revision längst abgeschlossen sein müsste oder aufgrund des kalendarischen Alters des Leistungserbringers keine Pflicht mehr besteht, ist die Verpflichtung zum Anschluss zahnlos. Oder anders gesagt: Dann kann sie auch gestrichen werden. Deshalb folgen wir auch dort dem Antrag der Mehrheit bzw. dem Entwurf des Bundesrates.

Es ist ja vorgesehen, dass ein Beitrag pro eröffnetes Dossier zu bezahlen ist, auch für bereits eröffnete Dossiers. Mit diesem kleinen finanziellen Zustupf soll eine Qualitätsverbesserung ermöglicht werden. Die offene Formulierung unterstützt diejenigen Stammgemeinschaften, die bereits viele Dossiers haben, was ebenfalls wichtig ist. Das trägt nämlich auch dazu bei, dass die Leistungserbringer aufgrund einer grösseren Bedienerfreundlichkeit und einer besseren Datenstruktur die Daten einfacher einpflegen können. Die Vergütung in Form einer Pauschale pro EPD setzt Anreize für eine weitere Verbreitung und für kosteneffiziente Strukturen bei den Stammgemeinschaften. Zudem ist die Pauschalabgeltung pro EPD eine einfache und transparente Finanzierungsart.

Bei der Finanzierung - hier komme ich auf Artikel 23a Absatz 3 zurück - wird die Mitte-Fraktion am Beschluss des Nationalrates festhalten und der Mehrheit folgen. Damit ist gewährleistet, dass es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen kantonalen Stammgemeinschaften auf der einen und privaten Stammgemeinschaften auf der anderen Seite kommt. Wir möchten keine Einschränkung der Bundesbeiträge, sondern es sollen alle anerkannten Stammgemeinschaften 30 Franken Bundesbeitrag pro eröffnetes Dossier erhalten, zuzüglich eines kantonalen Beitrags in gleicher Höhe.

Wir wollen nicht, dass die Kantone definieren können, welche Stammgemeinschaften sie in ihrem Kanton unterstützen möchten. Ich erinnere an die Kritik der Weko: Gemäss ihr ist eine Einschränkung der Finanzierung seitens der Kantone auf die eigenen Stammgemeinschaften wettbewerbsrechtlich problematisch. Die Entscheidung, welche Stammgemeinschaft den Betrag erhalten soll, ist folglich nicht vom Kanton zu fällen. Alle Stammgemeinschaften sollen den entsprechenden Kantons- und Bundesbeitrag abholen können. Natürlich müssen sie zertifiziert, interoperabel und technologisch aktuell sein - aber das ist ja eine Grundvoraussetzung, um überhaupt erfolgreich am Markt zu agieren.

Die Mitte-Fraktion wird überall der Mehrheit folgen. Wir bringen aber sehr kritisch zur Kenntnis, dass dieses Geschäft ohne Verpflichtung der ambulanten Leistungserbringer und mit einer allfälligen Bevorzugung von Stammgemeinschaften, die von Kantonen getragen werden, keinen wirklich durchschlagenden Erfolg für eine markante Erhöhung der Anzahl EPD bringen wird. Wir werden das in der weiteren Beratung genau beobachten und je nachdem entsprechend handeln.