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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04

Wortprotokoll

Die Schweiz ist nicht verpflichtet, das CO2-Grenzausgleichssystem der EU - den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - zu übernehmen. Die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU sind auf Basis eines bilateralen Abkommens verknüpft. Dieses Abkommen hält fest, dass die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU gleichwertig sind. Gemäss den Regelungen der EU ist die Schweiz vom CBAM ausgenommen, solange diese Verknüpfung aufrechterhalten bleibt. Daher sieht der Bundesrat derzeit keinen Bedarf, mit der EU diesbezüglich zu verhandeln. Dazu kommt, dass das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme nicht Teil des Paketansatzes ist.